Geschäftsführer = Arbeitnehmer?
Geschäftsführer = Arbeitnehmer?
Ob ein Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer ist oder nicht, ist für diverse arbeitsrechtliche Probleme und auch für die Frage, vor welchem Gericht (Arbeitsgericht oder „Zivilgericht“) Klagen (z.B. bei einer Kündigung) einzureichen sind, von Bedeutung.
Geschäftsführer meistens kein Arbeitnehmer – persönliche Abhängigkeit nicht gegeben
Der Geschäftsführer einer GmbH ist im Normalfall kein Arbeitnehmer, sondern gesetzlicher Vertreter der GmbH (§ 35 GmbHG). Im Gegensatz zum Arbeitnehmer ist der Geschäftsführer einer Gesellschaft im Normal nicht persönlich abhängig. Dies ergibt sich in den meisten Fällen aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag. Dort ist häufig geregelt, dass der Geschäftsführer – im Gegensatz zum Arbeitnehmer – keine festen Arbeitszeiten hat und viel freier bei der Gestaltung seiner Arbeitszeit und Arbeitsleistung ist als der normale Arbeitnehmer. Er ist in der Regel eben auch nicht weisungsgebunden.
BAG – Geschäftsführer kann auch Arbeitnehmer sein
Die obigen Ausführungen gelten aber nicht uneingeschränkt. Ein GmbH-Geschäftsführer kann auch im Einzelfall Arbeitnehmer sein. Das BAG (BAG Urteil vom 15.04.1982 – 2 AZR 1101/79) stellt vor allem auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit des Geschäftsführers ab.
In der vorstehenden Entscheidung stellte das BAG auf folgende Kriterien ab:
- gleichzeitige Stellung als Gesellschafter (dann meistens keine Abhängigkeit)
- Eingliederung in den Geschäftsbetrieb
- Zeit
- Dauer
- Ort
- Art der Arbeitsausführung
- keine selbstständige Entscheidungsbefugnis
- Einengung der Entscheidungsbefugnisse (Kostenlimit für Anschaffungen – hier € 800,00)
- Vergütung nach Tarifvertrag (für Angestellte/Arbeitnehmer)
5. Februar 2011 um 09:11
[…] vereinbart ist – gelten die gleichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer. Der Geschäftsführer wird hier also ähnlich, wie ein Arbeitnehmer (ist dies aber in der Regel nicht) behandelt. Von daher gilt hier die Vorschrift des § 622 II BGB […]
10. Februar 2018 um 11:35
[…] vereinbart ist – gelten die gleichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer. Der Geschäftsführer wird hier also ähnlich, wie ein Arbeitnehmer (ist dies aber in der Regel nicht) behandelt. Von daher gilt hier die Vorschrift des § 622 II BGB […]