Erkrankung während eines unbezahlten Urlaubs
Erkrankung während eines unbezahlten Urlaubs
Kann der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung während eines unbezahlten Urlaubs Lohnfortzahlung verlangen?
Lohnfortzahlung im unbezahlten Urlaub?
Während des unbezahlten Sonderurlaubs ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber befreit. Er schuldet keine Arbeit, hat aber andererseits auch keinen Anspruch auf Lohnzahlung. Dies heißt auch, dass der Arbeitnehmer bei Erkrankung im unbezahlten Urlaub grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber hat.
Ausnahme vom Grundsatz – keine Lohnfortzahlung bei Erkrankung im unbezahlten Urlaub?
Vom obigen Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme. Die Rechtsprechung gewährt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Sonderurlaub, wenn dieser dazu dient, dem Arbeitnehmer, eine längere, zusammenhängende Erholungszeit zu verschaffen. Dies kann dann z.B. der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer zunächst einen bezahlten Erholungsurlaub genommen und hat und in unmittelbaren Anschluss einen unbezahlten Urlaub – ebenfalls zu Erholungszwecken – nimmt. Wenn der Arbeitnehmer in diesem Fall schon während des bezahlten Urlaubs erkrankt, dann hat er auch während des unbezahlten Urlaubs einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Arbeitsrecht Berlin – RA A. Martin
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