„Ich bin von Ihren Klageerwiderungen begeistert …“

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„Ich bin von Ihren Klageerwiderungen begeistert …“

– Anwalt Berlin – Arbeitsrecht –

Ist es nicht schön, wenn es – bei allen schwierigen Mandanten – auch nette Mandanten gibt, die sich über die Schriftsätze des Anwalts freuen und für die geleistete Arbeit bedanken? Gleich am Montagmorgen – die erste E-Mail- an Dankschreiben des Mandanten! Können Montage besser anfangen? Gerade wenn man sich mit Klageerwiderungen im Arbeitsrecht rumgeschlagen hat und der Mandant – trotz mehrfacher Aufforderung – nicht die entsprechende Zuarbeit geleistet hat.

Selbstverständlich weiß jeder Rechtsanwalt, dass die meisten Mandanten überhaupt nicht einschätzen können, ob ein anwaltlicher Schriftsatz juristisch korrekt und überzeugend ist. Aber ab und zu ist es doch schön, wenn man aus dem eigenen Lager Lob erhält.

Aber wie so oft im Leben fehlt häufig immer ein Stück zum kompletten Anwaltsglück, denn die E-Mail des Mandanten geht noch weiter „… zwei Sachen sind mir aber noch aufgefallen .. 1. ………..“.

Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin

PS:  Ob der Richter am Arbeitsgericht die gleiche Begeisterung zeigt, wage ich zu bezweifeln, da viele Angaben des Mandanten eben nicht vorlagen ….

2 Gedanken zu „„Ich bin von Ihren Klageerwiderungen begeistert …“

    GH sagte:
    12. Mai 2010 um 12:21

    Sie wissen doch: Lob ist das günstigste aller Geschenke.

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