Ist das An- und Ausziehen der Firmenkleidung Arbeitszeit?
Ist das An- und Ausziehen der Firmenkleidung Arbeitszeit?
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das An- und Ausziehen von Firmenkleidung zur Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gehört.
Das BAG (Urteil vom 10.11.2009, 1 ABR 54/08) entschied, dass allein für den Arbeitgeber getragene Firmenkleidung „fremdnützig“ ist. Die für das An- und Ausziehen aufgewandte Zeit erfolgt allein im Interesse des Arbeitgebers und ist die Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Eine Anweisung hinsichtlich des Umkleidens unterliegt damit der betrieblichen Mitbestimmung.
19. August 2011 um 13:15
[…] Rechtsanwalt-Arbeitsrecht-Berlin und der KW-Blog informieren Sie weiter über spezielle Themen der Arbeitszeit. […]