Kündigungsschutzgesetz und Mindestarbeitnehmeranzahl
Kündigungsschutzgesetz und Mindestarbeitnehmeranzahl
Das Kündigungsschutzgesetz setzt eine Mindestzahl an Arbeitnehmern voraus.
Wie viele Arbeitnehmer setzt das Kündigungsschutzgesetz für seine Anwendung voraus?
Hier unterscheidet man zwei Fälle:
Einstellung vor dem 1.01.2004 = regelmäßig mehr als 5 Arbeitnehmer
Einstellung nach dem 1.01.2004 = regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer
Wie wird die Anzahl der Arbeitnehmer berechnet?
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer zählen voll (1)
Teilzeitbeschäftigte zählen – bis 20 Stunden pro Woche mit 0,5
von 20 bis 30 Stunden pro Woche mit 0,75
Welche Personen zählen nicht?
Auszubildende
Wer zählt und wird häufig vergessen?
- Minijobber
- Aushilfen
- angestellte Reinigungskräfte
- Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis ruht
Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei der Berechnung des Schwellenwertes an?
Es kommt nicht auf den Zeitpunkt der Kündigung an, sondern auf die regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Vorübergehende Schwankungen bleiben außer Betracht.
Zählt der gekündigte Arbeitnehmer mit?
Ja, der gekündigte Arbeitnehmer zählt selbst dann mit, wenn sein Arbeitsplatz nicht mehr neu besetzt werden soll (BAG 21.09.2006, NZA 2007, 439).
Wer muss im Kündigungsschutzprozess den Schwellenwert beweisen?
Grundsätzlich der Arbeitnehmer muss den Schwellenwert nachweisen. Es genügt aber schon, wenn er nachweist, dass die ihm bekannten Anhaltspunkte vorträgt, dass kein Kleinbetrieb vorliegt. Der Arbeitgeber muss dann vollständig zur Zahl der Beschäftigten benennen.
Anwalt Arbeitsrecht Berlin – Rechtsanwalt
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12. Mai 2012 um 07:59
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30. April 2017 um 07:44
[…] Wartezeit nach § 1 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt hat und darüber hinaus mehr als 10 Arbeitnehmer regelmäßig in Vollzeit beim Arbeitgeber abzüglich der Auszubildenden beschäftigt sind (§ 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz). Auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und […]
21. Juni 2020 um 09:11
[…] der Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist und im Betrieb des Arbeitgebers regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit abzüglich der Auszubildenden tätig […]