Tag: 8. März 2010
Arbeitsämter kassieren bei sittenwidrigen Löhnen nach!
Arbeitsämter kassieren bei sittenwidrigen Löhnen nach!
Ein Jobcenter in Stralsund hat es vorgemacht. Nun sollen – laut Weisung an alle Jobcenter – diese bei übergegangenen Ansprüchen genau hinsehen und beim Vorliegen von sittenwidrigen Lohnzahlungen (Lohnwucher) den Differenzlohn nachkassieren. Dabei schaut man derzeit nach Stundenlöhnen von unter € 3.
Es geht hier vor allem um die Masse der Arbeitnehmer, die noch neben dem Job, Hartz-IV beantragt haben, um über die Runden zu kommen.
Lohnwucher liegt nach dem BAG Urteil v. 24.3.2004, 5 AZR 303/03), wenn
- ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn besteht (alles unter 2/3 des Tariflohnes)
und der Arbeitgeber
- die Zwangslage,
- die Unerfahrenheit,
- den Mangel an Urteilsvermögen oder
- die erhebliche Willensschwäche des Arbeitnehmers ausnutzt
Siehe auch diesen Artikel zum Lohnwucher.
RA A. Martin – Arbeitsrecht Berlin-Rechtsanwalt