Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verliert?

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Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verliert?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

In Kündigungsschutzprozessen geht es manchmal hoch her. Es geht auch im viel. Der Arbeitnehmer, der den Prozess verliert, ist seinen Job los und muss sich um neue Arbeit bemühen. Darüber hinaus kann er auch eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen, wenn sich nämlich eine verhaltensbedingte Kündigung (z.B. wegen Zuspätkommens etc) bestätigt hat. Dann hat er nämlich seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verliert?

Erhebt der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage, um sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers zu wehren, dann entscheidet das Arbeitsgericht darüber, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist. War die Kündigung unwirksam, dann hat der Arbeitgeber den Prozess verloren.

Für den Arbeitgeber hat der verlorene Kündigungsschutzprozess folgende Konsequenzen:

  • Nachzahlung des kompletten – ausstehenden – Arbeitslohnes des Arbeitnehmers
  • Weiterbeschäftigungspflicht in Bezug auf den gekündigten Arbeitnehmer
  • Urlaubsanspruch auch für den Zeitraum des Prozesses

Für den Arbeitgeber ist dies schon schmerzhaft. Vor allem spricht sich in kleineren Betrieben schnell rum, dass der Arbeitgeber einen Prozess vor dem Arbeitsgericht verloren hat. Dadurch werden andere Arbeitnehmer ermutigt selbst vor dem Arbeitsgericht beim Erhalt einer Kündigung zu klagen.

Manchmal gehen Arbeitnehmer davon aus, dass der Arbeitgeber beim Verlieren eines Arbeitsgerichtsprozesses ein Schmerzensgeld oder Schadenersatz zahlen muss. Dies ist nicht richtig. Schadenersatzansprüche sind nur in Ausnahmefällen denkbar. Hat der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung etwas behauptet, was ehrverletzend war, dann besteht die Möglichkeit über ein Strafverfahren das Verhalten des Arbeitgebers überprüfen zu lassen. Meist bringt dies aber nicht viel.

A. Martin – Anwalt Berlin

4 Gedanken zu „Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess verliert?

    Pascal sagte:
    8. Februar 2010 um 04:01

    Und wie sieht das rechtstatsächlich aus? Gibt es überhaupt Fälle, in denen der Arbeitnehmer unverändert weiterarbeitet? Oder ist eine Versetzung bzw. ein freiwilliges Ausscheiden gegen eine Abfindung nicht eher die Regel?

      rechtsanwaltarbeitsrechtberlin geantwortet:
      8. Februar 2010 um 12:54

      Das freiwillige Ausscheiden ist schon eher die Regel; dies ist schon richtig. Allerdings merke ich auch, dass nun – in schlechten Wirtschaftszeiten – immer mehr Arbeitnehmer tatsächlich um ihren Job kämpfen wollen.

    […] aktiv die Betriebsorganisation neu gestaltet oder abändert. Für den Arbeitgeber, der im Kündigungsschutzprozess diese innerbetrieblichen Gründe nachweisen muss, ist dies einfacher als bei der Darlegung und dem […]

    […] kann der Arbeitgeber dann im Kündigungsschutzprozess die Kündigungsgründe vortragen und kann auch die Kündigung auf mehrere Gründe stützen. Dies […]

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