Glatteis – Zuspätkommen – Kündigung durch Arbeitgeber rechtmäßig?

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Glatteis – Zuspätkommen – Kündigung durch Arbeitgeber rechtmäßig?

Gestern war wohl eine der kältesten Nächte in Deutschland. Die Straßen sind vereist, der Verkehr ist häufig zähflüssig. S- und U-Bahnen – gerade im Raum Berlin – fahren nicht oder unregelmäßig. Wenn nun der Arbeitnehmer aufgrund dieser widrigen Witterungsbedingungen zu spät zur Arbeit kommt, muss er dann mit einer Kündigung rechnen?

Kündigung bei Verspätung wegen Glatteis

Auch bei Verspätung des Arbeitnehmers wegen Glatteis gilt der Grundsatz, dass eine einmalige Verspätung in der Regel keine außerordentliche Kündigung (verhaltensbedingt) rechtfertigt. Darüber hinaus wäre auch eine Abmahnung – die immer erst erfolgen muss – nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Verspätung verschuldet hat. Dies muss nicht unbedingt immer der Fall sein. Bei verkehrsbedingten Verspätungen ist die Rechtsprechung zwar streng, aber nicht ausnahmslos. Wenn der Arbeitnehmer sich z.B. nicht auf die Witterungsbedingungen einstellen konnte und diese völlig überraschend kamen, dann wird man ihm im Normalfall die Verspätung nicht vorwerfen können.

jetzige Witterungslage – verhaltensbedingte Kündigung beim Zuspätkommen

Bei der jetzigen Witterungslage muss man aber wohl in den meisten Fällen von einem verschuldeten Zuspätkommen des Arbeitnehmers ausgehen, denn die Witterungsbedingungen sind schon in dieser Form seit einiger Zeit in Deutschland vorherrschend und eben nicht überraschend. Der Arbeitnehmer muss sich bei den jetzigen Temperaturen auf Glatteis und damit auch auf verkehrsbedingte Wartezeiten einstellen.

Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin

3 Gedanken zu „Glatteis – Zuspätkommen – Kündigung durch Arbeitgeber rechtmäßig?

    […] Siehe auch: Verspätung wegen Glatteis […]

    […] die Verspätung des Arbeitnehmers (der verspätete Arbeitsantritt). In der Praxis spielt aber die außerordentliche Kündigung wegen Verspätung kaum ein Rolle, da nur selten die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Allenfalls eine ordentliche […]

    […] Glatteis – Zuspätkommen – Kündigung durch Arbeitgeber rechtmäßig? […]

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