Vorstellungskosten müssen immer vom Arbeitgeber übernommen werden?
Vorstellungskosten- was sind die für Kosten?
Ein häufiger Irrtum von Arbeitnehmern ist, dass sie immer einen Anspruch auf die Übernahme der sog. Vorstellungskosten haben. Dem ist nicht so!
Was sind Vorstellungskosten?
Vorstellungskosten sind die Kosten, die der eingeladene Bewerber eines Vorstellungsgespräches aufgrund der Einladung zum Vorstellungsgespräch hat.
Was fällt unter die Vorstellungskosten?
Unter den Vorstellungkosten fällt in der Regel:
- Reisekosten
- Übernachtungskosten (bei weiter Entfernung)
Müssen die Vorstellungskosten immer vom Arbeitgeber übernommen werden?
In der Regel schon, es sei denn, dass der Arbeitgeber vor dem Gespräch ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er die Vorstellungskosten nicht übernimmt.
Hinweis auf fehlende Übernahme der Kosten für die Wahrnehmung des Vorstellungsgespräches
Der Arbeitgeber sollte vor dem Vorstellungsgespräch, am besten zusammen mit der Vorladung zum Vorstellungsgespräch klarstellen, dass die Vorstellungskosten nicht übernommen werden. Ansonsten gibt es eine böse Überraschung und vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer den Job nicht bekommt, kommt oft die Rechnung mit den Fahrkosten gegebenfalls sogar mit Hotel- und Übernachtungskosten.
Anwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin – Fachanwalt
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13. August 2012 um 12:55
[…] wurde. Dies kann man ausschließen; dies wird aber ebenfalls häufig nicht gemacht. Die sog. Vorstellungskosten sind von daher häufig ein […]