Kündigung in der Elternzeit möglich?
Kündigung in der Elternzeit möglich?
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Wer sich in der Elternzeit befindet, ist sicher? Hört man doch immer oder nicht. Gilt dies nur für die Elternzeit und/oder auch danach?
Kündigung während der Elternzeit
Während der Elternzeit ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen. Dies ergibt sich aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Die Vorschrift lautet wie folgt:
(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Satzes 2 erlassen.
Kündigung nach der Elternzeit
Zum Ende der Elternzeit ist eine Kündigung nur mit einer Frist von 3 Monaten, ab dem Ende der Elternzeit möglich. Dies ergibt sich aus § 19 BEEG.
Die Vorschrift lautet wie folgt:
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
A. Martin – Anwalt Berlin
26. November 2009 um 11:25
Nur doof für alle, die keinen unbefristeten Vertrag haben; einen befristeten Arbeitsvertrag braucht man schließlich nicht kündigen, wenn er abläuft und vor Ablauf schützt die schöne Elternzeit dann auch nicht 😉
9. Februar 2010 um 22:22
Wie ist das dann, wenn man nur einen mündlichen Vertrag hatte, da besteht ja nur eine 4 wöchige Kündigungsfrist!!Verlängert sich das in dem Fall auf 3 Monate, nur weil man in Elternzeit ist?
5. Juli 2010 um 07:30
[…] verlangt – höchstens aber 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit – bis zum Ende der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nicht […]
30. September 2011 um 14:44
[…] Während und auch (unter Bestimmten Voraussetzung schon) vor der Elternzeit ist eine Kündigung de… Dies ergibt sich aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Die Vorschrift lautet wie folgt: […]
11. Mai 2016 um 13:05
[…] 9 AZR 145/15) hat entschieden, dass die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer in Elternzeit geht und dies entsprechend vom Arbeitgeber verlangt, nicht per E-Mail oder per Fax wirksam verlangt […]
4. September 2016 um 08:04
[…] Kinder) auf die Zeit nach Vollendung des 3. Lebensjahres ihrer Kinder – noch ca. 14,5 Monate Elternzeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres ihres jüngsten Kindes in Anspruch […]
5. Februar 2017 um 19:54
Zur Zeit in Elternzeit.
“
Arbeitgeber will das ich zur eine Gegenüberstellung komme wegen Verdacht auf Diebstahl!
Frage : Muss ich dahin (ich bin in Elternzeit u mit 3 Kindern unmöglich zu erscheinen.)
Wichtige Info: Arbeitgeber hat mich angezeigt
und wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Durch ein Testkauf wurde man auf mich aufmerksam. aber keine Beweis das es von der Firma ist.
6. Februar 2017 um 10:37
Meiner Ansicht nach, müssen Sie nicht zum Arbeitgeber. Damit ist das Problem aber nicht gelöst. Sie sollten sich schnellstmöglich einen Anwalt vor Ort suchen, der Sie in der Sache berät und vertritt.
6. Februar 2017 um 13:02
Soll ich erst abwarten was kommt…u mir dann einen Anwalt nehmen?
Mein Anwalt der mich vertreten hat wegen der Beschuldigung kennt sich nicht mit dem Arbeitsrecht nicht aus.
Meinen Termin hatte ich abgesagt das ich nicht kommen kann…
Durch eigen Recherche….Kamm ich auf Kündigungen Tatkündigung…Verdachtskündigung usw.
Geht das in der Elternzeit?
Was wollen die sonst von mir…u mich fragen wo ich die Sache von dem Testkauf her habe.
Stellungnahme schriftlich anfordern?
Danke
2. Januar 2022 um 14:25
[…] der Elternzeit des Arbeitnehmers gilt ein Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot schützt den Arbeitnehmer vor Kündigungen des Arbeitgebers, die […]
2. August 2022 um 10:53
[…] Elternzeit kürzen kann. Es geht dabei um den Urlaubsanspruch, den der Arbeitnehmer während der Elternzeit […]