Muster: betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber mit Abfindungsangebot

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Muster: betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber mit Abfindungsangebot

Als Arbeitgeber fragt man sich, ob die betriebsbedingte Kündigung, die man aussprechen will, auch so richtig formuliert ist. Hier können Fehler den Kündigungsschutzprozess kosten oder zu einen solchen Prozess führen, den dann der Arbeitgeber häufig verliert.

Abfindungsangebot nach § 1 a KSchG

§ 1 a KSchG sieht die Möglichkeit Zusicherung der Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer für den Fall vor, dass dieser keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Der Arbeitnehmer, der betriebsbedingt gekündigt wurde, hat dann einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.

Verhinderung der Erhebung der Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber will ja eben nicht, dass es zur Kündigungsschutzklage kommt. Sollte es dennoch zum Kündigungsschutzprozess – z.B. in Berlin, Brandenburg oder MV – kommen, vertreten wir Arbeitgeber vor den Berliner und Brandenburger Arbeitsgerichten. Ohne Anwalt wird der Arbeitgeber häufig den Prozess vor dem Arbeitsgericht (Berlin) verlieren, da gerade nach dem Gütetermin (also vor dem Kammertermin) diverse zivilprozessuale Bedingungen in den Erwiderungsschriftsätzen zu beachten sind. Sehen Sie dazu auch: die Reihe Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Muster: betriebsbedingte Kündigung durch Arbeitgeber + Abfindungsangebot an den Arbeitnehmer nach KSchG

Folgendes Formulierungsbeispiel soll zur ersten Orientierung dienen (ohne Gewähr).

betriebsbedingte Kündigung nebst Abfindungsangebot

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit kündige ich – aus betrieblichen Gründen – das zwischen Ihnen und mir bestehende Arbeitsverhältnis, welches durch den Arbeitsvertrag vom …. begründet wurde. Die Kündigung erfolgt ordentlich unter Einhaltung der (gesetzlichen oder vertraglichen)  Kündigungsfrist von .. Monaten. Der Beendigungstermin ist unser Berechnung nach der  ……………. Hilfsweise kündigen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Kündigung erfolgt aufgrund dringender betrieblichen Erfordernissen nach § 1 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz.

Sie können eine Abfindung beanspruchen, wenn Sie innerhalb der dreiwöchigen Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz keine Klage erheben. Die Abfindung beträgt gem. § 1a Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Bestehens Ihres Arbeitsverhältnisses.

Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört. Die Stellungnahme des Betriebsrats finden Sie in Kopie anbei.

Ich weise darauf hin, dass Sie zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie mit einer einwöchigen Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.

 

Musterstadt, den …………..

Unterschrift des Arbeitgebers

 

Anlage: Kopie der Stellungnahme des Betriebsrates

Gesetzestext:

§ 1a KSchG – Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingter Kündigung des Arbeitgebers

(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Anmerkung:

In Normalfall sollte man als Arbeitgeber – falls dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – keinen Kündigungsgrund in der Kündigungserklärung angeben. Hier muss man dies aber, da ein solches Angebot nur bei einer betrieblichen Kündigung möglich ist.

Weitere Muster für Arbeitgeber:

  1. Kündigung in der Probezeit

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin

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