Anschreien durch Vorgesetzen = € 2.000,00 Schmerzensgeld
Anschreien durch Vorgesetzen = € 2.000,00 Schmerzensgeld
Wieviel Schmerzensgeld bekommt ein Arbeitnehmer, der ein Jahr lang vom Vorgesetzen fast täglich angeschrien und angefeindet wird? Nach dem Landesarbeitsgericht Mainz genau € 2.000,00!
Schmerzensgeld und Mobbing
Mittlerweile ist Mobbing ein Problem in vielen Betrieben. Nicht dass es früher keine Mobbingfälle gab; man ist damit aber anders umgegangen und dies teilweise als „normal“ hingenommen. Beim Mobbing kann den Arbeitnehmer als Entschädigung ein Schmerzensgeld zugesprochen werden. Das Problem besteht häufig in den Nachweis des Mobbings. Die Schmerzensgeldhöhe hängt von diversen Faktoren ab. Auch ist zu beobachten, dass die Arbeitsgerichte sich dem Thema Mobbing verstärkt annehmen und ebenfalls „sensibler“ geworden sind, was sich in höheren Schmerzensgeldbeträgen auswirkt.
Mobbing, Schmerzensgeld und das LAG Mainz
Das LAG Mainz (Entscheidung vom 30.08.2007 zum Az 4 Sa 522/05) setzte sich mit dem Thema Mobbing und Schmerzensgeld auseinander.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Eine Arbeitnehmerin – welche Betriebsratsmitglied war -wurde seit Jahren von ihrem Vorgesetzen/Abteilungsleiter angefeindet und respektlos behandelt. Dieser schrie die Arbeitnehmerin fast täglich an. Dies tat der Abteilungsleiter auch gegenüber anderen Arbeitnehmern.
Das Gericht ging hier von einem erwiesenen Zeitraum von einem Jahr aus.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde zum Nachteil der Klägerin/Arbeitnehmerin berücksichtigt, dass sich diese als Betriebsratsmitglied nicht stärker gegen die Attacken des Abteilungsleiters gewehrt habe und auch nicht den Vorgesetzen des Abteilungsleiters informiert hatte. Außerdem sei die Klägerin ja nicht allein angeschrien worden, sondern der Abteilungsleiter verhielt sich so grundsätzlich gegenüber allen Arbeitnehmern.
Das LAG Mainz sprach der Arbeitnehmerin letztendlich € 2.000,00 als Schmerzensgeld für diese Behandlung zu.
Angesichts der täglichen Demütigung erscheint dieser Betrag doch als Recht gering. In Anbetracht der Folgen von Mobbing wird diese – zugegeben etwas ältere – Entscheidung nicht gerecht.
23. Juli 2009 um 08:40
Gilt das auch für Wehrpflichtige?
23. Juli 2009 um 08:50
Da sind die Chancen auf Schmerzensgeld eher gering.
23. Juli 2009 um 08:50
Da sind die Chancen auf Schmerzensgeld eher gering.
8. Oktober 2009 um 15:37
Und welche Beweise sind dafür notwendig?
Ich wurde in der Hauptschule oft angeschrien von einem Lehrer und sogar mit ner Ohrfeige bedroht vor ca. 3 Jahren.
Könnte ich noch mit Zeugen Schmerzensgeld verlangen?
3. Juli 2014 um 10:12
Würde mich auch interessieren (mit den Beweisen). Und ich lvor inzwischen acht Jahren leider ähnliches erleben musste, aber dann ich zu feige anzuzeigen. Und aufgrund der schnellen verjährung von drei Monaten mir keine Zeit lassen konnte. Und es fast täglich dazu kam wie ich angebrüllt wurde. Genauso es auch ein mal zu Beleidigungen kam, wonach ich mich hinterher für zwei Stunden auf Toilette eingeschlossen und geweint (nachdem ich angebrüllt wurde wie dämlich und unfähig). Und dann hinzu kam, wie mir ständig vorgeworfen, ich sei krank als ich empfindlich reagierte. was ich ebenfalls ständig als Beleidigung empfunden habe,.