Tag: 2. Juli 2009
Mindestlohn im Baugewerbe
Mindestlohn im Baugewerbe
Nur in wenigen Branchen gibt es Mindestlöhne. Das Baugewerbe war eine der ersten Branchen und wohl auch die Branche, die solche Mindestlöhne am nötigsten hatte. Trotz der klaren Regelung wird immer wieder in der Praxis versucht die Regelungen zu umgehen.
Höhe der Mindestlöhne am Bau
Bei den Mindestlöhnen am Bau wird unterschieden zwischen Ost,West,Berlin und 2 Lohngruppen.
Lohngruppe 1 Lohngruppe 2
Mindestlohn Ost: € 9,00 € 9,80
Mindestlohn West: € 10,70 € 12,85
Mindestlohn Berlin: € 10,70 € 12,70
Erläuterungen dazu:
Lohngruppe 1:
(§ 5 Nr. 3 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV)):
- einfacher Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung
- einfache Wartungs- und Pflegearbeiten a
- keine Regelqualifikation vorausgesetzt wird. Einige typische Tätigkeitsbeispiele hierfür sind in genannt.
Lohngruppe 2
(§ 5 Nr. 3 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV)):
- fachlich begrenzte Arbeiten + Regelqualifikation sowie Tätigkeitsbeispiele
Mindestlohn Bau: Ost/ West/ Berlin
Es gilt hier grundsätzlich der Mindestlohn der Arbeitsstelle! Wenn die Baustelle also in Berlin ist, gilt der Berliner Mindestlohn, ist die Baustelle im „Westen“ gilt der Westtarif ( § 3 BRTV-Bau).
Ausnahme:
- auswertig beschäftigte behalten Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes
- wenn Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher ist, bekommen sie diesen
Beispiel: Arbeitnehmer ist in Firma in Westen eingestellt und arbeitet in Berlin, so hat er weiter Anspruch auf den Westtarif. Der Berliner Bauarbeiter bekommt im Osten trotzdem den Berlin-Lohn im Westen aber den höheren West-Lohn.
Schauen Sie sich jetzt einmal Ihre letzte Lohnabrechnung an. Steht dort der Mindestlohn? Wenn nicht, dann sollten Sie mal bei Ihren Rechtsanwalt vorbeischauen.