Tag: 15. Juni 2009
Arbeitgeber verweigert Urlaub – Recht auf „Selbstbeurlaubung“?
Arbeitgeber verweigert Urlaub – Recht auf „Selbstbeurlaubung“?
Der Arbeitnehmer, der einen Urlaubsantrag stellt, hofft natürlich auf Zustimmung durch seinen Chef. Was passiert aber, wenn der Arbeitnehmer dringend Urlaub benötigt und der Arbeitgeber nicht zustimmt, hat der Arbeitnehmer dann einen Anspruch auf „Selbstbeurlaubung„?
Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub. Über die Berechnung und die Höhe des Urlaubs hatte ich ja bereits gepostet. Dies heißt aber noch nicht, dass der Arbeitnehmer die Lage des Urlaubs – also wann der Urlaub zu gewähren ist – selbst bestimmen kann.
Trotz des Anspruches darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht eigenmächtig antreten. Vielmehr kann der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die zeitliche Lage und die konkrete Dauer des Urlaubs bestimmen. Der Arbeitgeber muss hierzu aber folgende berücksichtigen:
- das Direktionsrechts die ist nach billigen Ermessens auszuüben,
- die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen
- dies gilt nicht, wenn dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer bestehen
- der Arbeitgeber muss Urlaub zusammenhängend gewähren
- der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden
- die Übertragung auf das nächste Kalenderjahr ist nur ausnahmsweise möglich
Von daher ist eine Selbstbeurlaubung nicht möglich und kann sogar zu außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers führen.