Abfindung noch versteuern?

Gepostet am Aktualisiert am


Muss man eine Abfindung nach einer Kündigung noch versteuern?

Vielen Mandanten fragen sich, ob sie tatsächlich auch das an Abfindung bekommen, was vor Gericht (zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht Berlin)  im Rahmen der Kündigungsschutzklage ausgehandelt worden ist.

Was bleibt übrig? Und muss die Abfindung – häufig wird ja ausdrücklich im Vergleichstext aufgenommen, das die Abfindung brutto zu zahlen ist – noch versteuert werden?

Besteuerung der Abfindung:

Ab dem 1.1.2006 ist gesetzlich geregelt worden, dass Abfindungen grundsätzlich zu versteuern sind. Dies heißt, dass Einkommensteuer auf die Abfindung zu zahlen ist. Von daher macht es schon ein unterschied, ob eine Abfindung brutto oder netto geschuldet ist. Bei einer Nettoabfindung sind keine Steuern mehr vom Arbeitnehmer abzuführen. Er hat einen Anspruch auf diesen Betrag.

Nettoabfindung und Bruttoabfindung

Allerdings kommt es in der Praxis äußerst selten vor, dass vor dem Arbeitsgericht ein Abfindungsvergleich geschlossen wird und dort eine Netto Abfindung vereinbart wird. Der Regel Fall ist der, dass die Abfindung im Vergleichstext fast immer brutto angegeben war. Selbst wenn dort nichts steht, heißt dies, dass es sich um einen Bruttobetrag handelt. Dieser betrag ist zu versteuern.

Sozialversicherungsabgaben

In der Regel sind aber keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Dies heißt, dass anders als beim Arbeitslohn die Abfindung grundsätzlich Sozialversicherungsfrei ist. Es sind also keine Sozialversicherungsabgaben abzuführen und von daher ist ein Abfindungsbetrag brutto auch ein Auszahlungsbetrag höher als der gleiche Bruttolohn-Betrag beim Lohn. Faktisch bleibt von der Abfindung mehr netto übrig als beim Lohn.


Dies ist schon „bitter“ für viele Mandanten. Von daher sollte immer beachtet werden, dass die Abfindungssumme im Enddefekt nicht in voller Höhe beim Arbeitnehmer verbleibt. Beim Arbeitslohn ist dies ja auch nicht der Fall.

Für mehr Informationen bitte hier klicken.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Ein Gedanke zu „Abfindung noch versteuern?

    […] Auch hier verweise ich auf meinen Artikel “Abfindung noch versteuern?“ […]

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..