Unterschied zwischen fristloser und außerordentlicher Kündigung?
Was ist der Unterschied zwischen fristloser und außerordentlicher Kündigung?
Gibts da überhaupt einen Unterschied. Kündigung ist doch gleich Kündigung oder?
Erhält der Arbeitnehmer eine Kündigung sollte er schon auf diese unterschiedliche Bezeichnung achten.
fristlos = Beendigungszeitpunkt
Eine fristlose Kündigung heisst, dass die Wirkung der Kündigung, nämlich die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort mit Zugang der Kündigung eintreten soll. Die Angabe „fristlos“ betrifft also nicht den Grund/ Ursache der Kündigung, sondern die Folge der Kündigung.
Fristlos heißt: Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
außerordentliche = Grund für Kündigung
Aber auch eine fristlose Kündigung – die ja für den Arbeitnehmer besonders einschneidende ist- muss einen schwerwiegenden Grund haben. Und dies beschreibt die Formulierung „außerordentlich„, eigentlich richtig „aus außerordentlichen Grund“. Dies heisst, dass eben kein normaler Kündigungsgrund vorliegt, sondern ein außergewöhnlicher Grund.
In der Praxis wird dies oft von Arbeitgeberseite falsch eingeschätzt. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt eher selten vor. Oft überschätzen Arbeitgeber aber ihre Rechtsposition und kündigen das Arbeitsverhältnis außerordentlich.
Abmahnung bei außerordentlicher Kündigung
Bei schweren Verfehlungen des Arbeitnehmers, bei denen eine Abmahnung nicht erforderlich erscheint, da das Vertrauensverhältnis schwerwiegend gestört ist, zum Beispiel (Tätlichkeiten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber) wird meistens „außerordentlich und fristlos“ gekündigt. Wie oben ausgeführt „ist dies keine doppelte Kündigung“, sondern nur die Kurzversion von: „Ich kündige das Arbeitsverhältnis, da ein schwerwiegender Grund vorliegt. Die Kündigung soll sofort gelten“.
25. Januar 2011 um 19:05
[…] möglich. Dies gilt auch dann, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die außerordentliche Kündigung unterscheidet sich von der ordentlichen Kündigung dadurch, dass ein außerordentlicher (wichtiger) Kündigungsgrund vorliegen muss, wie z.B. ein […]
12. März 2012 um 22:11
Hallo, dazu habe ich eine Frage. Ich lese immer nur das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt. Was ist aber im Umgekehrten fall? Nehmen wir an ich habe eine befristete Promotionsstelle, diese ist in JAhresverträge untergliedert. Ich möchte diese aber Aufgeben da ich nicht mehr betreut werde und mich deshalb schlecht behandelt fühle. Ausserdem habe ich die Mögichkeit auf eine Stelle in einer anderen Universität. Was kann ich dann machen? Beste Grüsse
9. April 2012 um 14:49
Einfach den passenden Artikel dazu lesen:
23. Oktober 2014 um 09:08
[…] geäußerten Vorwürfen gegenüber dem Anwalt der Gegenseite und dem Arbeitgeber einen geeigneten außerordentlichen Kündigungsgrund nach § 626 BGB, allerdings habe der Rechtsanwalt das Telefonat nicht annehmen dürfen und sich nicht 20 Minuten […]