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  1. habe die Texte bezüglich der Freistellung gelesen. Mich würde interessieren, ob der Arbeitgeber, b.z.w. der Insolvenzverwalter eine unwiderrufliche Freistellung wegen Insolvenz per Post schicken kann oder ob es dazu die Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf, damit die Freistellung rechtsgültig ist. Und was, wenn der Arbeitnehmer von der Freistellung nichts weiß, da diese auf dem Postweg verloren gegangen ist und er nur von Mitarbeitern erfährt, dass sein Name im Betrieb vorgelesen wurde?


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