Kann man eine Kündigung zurückweisen?
22. Mai 2009 um 18:36 | Veröffentlicht in 1, Abfindung Berlin, Abmahnung, Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsgericht Berlin, Kündigung Berlin, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | 4 KommentareSchlagwörter: abfindung, Abfindung Berlin, Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Anwalt Berlin, Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsrecht Berlin, Kann ein Arbeitnehmer einer Kündigung des Arbeitgebers zurückweisen?, Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigung und Abfindung, Kündigung zurückweisen?, Kündigungsschutzklage Berlin, Kündigungsschutzverfahren Berlin, unverzüglich, Wann kann der Arbeitnehmer eine Kündigung zurückweisen?, Wann muss der Arbeitnehmer handeln?
Kann ein Arbeitnehmer einer Kündigung des Arbeitgebers zurückweisen?
Ja, soche Fällen kommen in der Praxis häufig vor, allerdings wissen viele Arbeitnehmer nichts von der Möglickeit eine Kündigung zurückzuweisen.
Wann kann der Arbeitnehmer eine Kündigung zurückweisen?
Eine Zurückweisung der Kündigung ist dann möglich, wenn er eine Kündigung bekommt und diese von einer Person unterschrieben ist von der der Arbeitnehmer nicht weiß, ob sie den Arbeitgeber vertreten kann und der Kündigung ist auch keine Vollmacht, die vom Arbeitgeber unterschrieben ist beigefügt.
Wann muss der Arbeitnehmer handeln?
Die Kündigung muss unverzüglich zurückgewiesen werden. Unverzüglich definieren die Juristen mit “ohne schuldhaftes Zögern”.
Erübrigt sich nach der Zurückweisung der Kündigugn die Erhebung der Kündigungsschutzklage?
Der Arbeitnehmer sollte auf jeden Fall eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erheben. Während des Kündigungsschutzprozesses wird dann die Unrechtmäßigkeit der Kündigung festgestellt. Wenn die Kündigung wirksam zurückgewiesen wurde, wird das Gericht schon deshalb dem Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozes vor dem Arbeitsgericht Recht geben.
Wie kann der Arbeitgeber reagieren?
Der Arbeitgeber kann natürlich bei erfolgter Zurückweisung nochmals und diesmal selbst oder durch einen Vertreter mit Vollmachtsnachweis kündigen. Gegen diese Kündigung muss sich der Arbeitnehmer wieder verteidigen. Dies ist ein wichtiger Punkt! Der Arbeitnehmer muss jede einzelne Kündigung ernst nehmen und ggfs. Kündigungsschutzklage erheben. Ist schon Kündigungsschutzklage erhoben kann sich dies erübrigen. Dies kann aber nur ein Rechtsanwalt mit Sicherheit sagen. Von daher sollte man auf jeden Fall anwaltlichen Rat im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber einholen.
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