Arbeitsämter kassieren bei sittenwidrigen Löhnen nach!

8. März 2010 um 05:04 | Veröffentlicht in 1, Arbeitslohn, Arbeitslohn Berlin, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht Berlin, lohn, lohnklage, Mindestlohn, Wucher | Hinterlasse einen Kommentar
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Arbeitsämter kassieren bei sittenwidrigen Löhnen nach!

Ein Jobcenter in Stralsund hat es vorgemacht. Nun sollen – laut Weisung an alle Jobcenter – diese bei übergegangenen Ansprüchen genau hinsehen und beim Vorliegen von sittenwidrigen Lohnzahlungen (Lohnwucher) den Differenzlohn nachkassieren. Dabei schaut man derzeit nach Stundenlöhnen von unter € 3.

Es geht hier vor allem um die Masse der Arbeitnehmer, die noch neben dem Job, Hartz-IV beantragt haben, um über die Runden zu kommen.

Lohnwucher liegt nach dem BAG  Urteil v. 24.3.2004, 5 AZR 303/03), wenn

  • ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn besteht (alles unter 2/3 des Tariflohnes)

und der Arbeitgeber

  • die Zwangslage,
  • die Unerfahrenheit,
  • den Mangel an Urteilsvermögen oder
  • die erhebliche Willensschwäche des Arbeitnehmers ausnutzt

Siehe auch  diesen Artikel zum Lohnwucher.

RA A. Martin – Arbeitsrecht Berlin-Rechtsanwalt

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