Darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers fragen?

16. Juli 2010 um 07:30 | Veröffentlicht in Schwerbehinderung, Vorstellungsgespräch, Vorstellungskosten | 2 Kommentare
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Darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers fragen?

Beim Vorstellungsgespräch kommt es häufig vor, dass der Arbeitgeber Fragen stellt und Arbeitnehmer nicht genau weiß, ob diese Fragen zulässig sind und er diese beantworten muss. Ist eine Frage nach der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zulässig?

Fragerecht des Arbeitgebers und Schwerbehinderung

Die Frage nach einer bestehenden Schwerbehinderung des Arbeitnehmers ist nach der bisherigen Rechtsprechung zulässig (BAG, Entscheidung vom 3.12.1998, in NZA 1999,584).

Fragerecht auch bei einer tätigkeitsneutralen Behinderung?

Dies – die Zulässigkeit des Fragerechts – gilt selbst dann (nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG), wenn die Behinderung, auf der die Anerkennung beruht, tätigkeitsneutral ist, also für die Arbeit im Betrieb keine Rolle spielt.

Frage nach einer “reinen Behinderung” zulässig?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Entscheidung vom 5.10.1995, NZA 1996,371) hat weiterhin auch entschieden, dass selbst die Frage nach einer reinen Behinderung (also selbst wenn keine Schwerbehinderung vorliegt) zulässig ist, sofern diese Behinderung die Eignung des Bewerbers für die vorgesehene Stelle beeinträchtigen könnte.

Ist diese Rechtsprechung noch aktuell? Tendenzen!

Sämtliche oben zitierte Rechtsprechung des BAG stammt aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX und vor der Einführung des AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes). Von daher bestehen Zweifel daran, ob diese Rechtsprechung so noch zukünftig Bestand haben wird. Die damit nachträglich normierten Diskriminierungsverbote legen es nahe, dass Fragen grundsätzlich nach der Behinderung zukünftig wohl unzulässig sein dürften (so auch in der Tendenz LAG Hamm, Urteil vom 19.10.2006 – 15 SA 740/06).

Rechtsanwalt A. Martin

Siehe auch: “Darf der Arbeitgeber nach früherer Vergütung des Arbeitnehmers fragen?

Entschädigung wegen Diskriminierung – auch bei vermuteter Behinderung

Vorstellungsgespräch: Darf der Arbeitgeber nach früheren Vergütungen des Arbeitnehmers fragen?

11. Mai 2010 um 13:32 | Veröffentlicht in Vorstellungsgespräch | 1 Kommentar
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Vorstellungsgespräch: Darf der Arbeitgeber nach früheren Vergütungen des Arbeitnehmers fragen?

Stellt sich ein Arbeitnehmer vor, dann darf der Arbeitgeber nicht alles fragen, was für ihn von Interesse sein könnte. Fragen nach dem beruflichen Werdegang sind z.B. zulässig, wobei es bei Fragen nach der Gesundheit des Arbeitnehmers schon in den unzulässigen Persönlichkeitsbereich geht.

Frage nach früheren Vergütungen:

Das Bundesarbeitsgericht hat zu diesem Punkt noch keine Stellung genommen. Es deutete aber schon an, dass eine solche Frage unzulässig ist, wenn die frühere Vergütung für die Stelle keine Aussagekraft hat und der Arbeitnehmer diese auch nicht als Mindestvergütung fordert (BAG – Entscheidung vom 9.5.1983, AP Nr. 25).

Von daher dürfte diese Frage grundsätzlich problematisch sein, da in den meisten Fällen die ehemalige Vergütung keine Aussagekraft für die neue Stelle haben dürfte.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin – Kanzlei Mitte

Vorstellungskosten müssen immer vom Arbeitgeber übernommen werden?

5. Dezember 2009 um 08:00 | Veröffentlicht in Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Vorstellungsgespräch, Vorstellungskosten | Hinterlasse einen Kommentar
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Vorstellungskosten müssen immer vom Arbeitgeber übernommen werden?

- Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin -

Ein häufiger Irrtum von Arbeitnehmern ist, dass sie immer einen Anspruch auf die Übernahme der sog. Vorstellungskosten haben. Dem ist nicht so!

Was sind Vorstellungskosten?

Vorstellungskosten sind die Kosten, die der eingeladene Bewerber eines Vorstellungsgespräches aufgrund der Einladung zum Vorstellungsgespräch hat.

Was fällt unter die Vorstellungskosten?

Unter den Vorstellungkosten fällt in der Regel:

  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten (bei weiter Entfernung)

Müssen die Vorstellungskosten immer vom Arbeitgeber übernommen werden?

In der Regel schon, es sei denn, dass der Arbeitgeber vor dem Gespräch ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er die Vorstellungskosten nicht übernimmt.

Anwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

Schauen Sie auch hier: Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch

Was darf der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch fragen?

21. September 2009 um 04:44 | Veröffentlicht in Vorstellungsgespräch | Hinterlasse einen Kommentar
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Was darf der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch fragen?

In Zeiten der Wirtschaftskrise ist jeder froh, wenn er einen neuen Job angeboten bekommt. Am Anfang steht aber meist das Bewerbungsgespräch. Hier will sich jeder möglichst gut darstellen. Andererseits will aber keiner Fragen beantworten, die zu persönlich sind. Was ist erlaubt und was nicht?

Erlaubte Fragen des Arbeitgebers:

Erlaubt sind Fragen, die sich auf die berufliche Qualifikation des Bewerbers beziehen. Auch ist es erlaubt Fragen in Bezug auf Erkrankungen, wie Aids zu stellen, da diese die Arbeitsleistung oder generell die Eignung für einen bestimmten Beruf/Tätigkeit beeinflussen können.

Erlaubte Fragen:

  • Grund für Arbeitgeberwechsel oder lange Arbeitslosigkeit
  • berufliche Qualifikation
  • Stärken und Schwächen
  • schwere Erkrankung/ Aids
  • derzeitige Lohnpfändungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Vorstrafen, sofern erheblich
  • Religionszugehörigkeit (bei Tendenzbetrieb)

Nicht erlaubte Fragen:

Nicht alles muss der Arbeitnehmer beantworten oder wahrheitsgemäß beantworten. Bei Fragen, die nicht erlaubt sind, steht dem Bewerber das Recht zur Lüge zu, um keine Nachteile zu erleiden, wenn die Frage z.B. nicht beantwortet wird.

Folgende Fragen sind nicht erlaubt:

  • Vermögensverhältnisse (wenn für Stelle unerheblich)
  • HIV-Infektion (wenn für Stelle unerheblich)
  • bevorstehende Eheschließung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Schwangerschaft

Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin

Ersatz von Fahrkosten bei Vorstellungsgespräch (Vorstellungskosten)?

24. August 2009 um 14:56 | Veröffentlicht in 1, Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht Berlin, Vorstellungsgespräch | 2 Kommentare
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Ersatz von Fahrkosten bei Vorstellungsgespräch (Vorstellungskosten)?

Für den Arbeitgeber leidig, für den Arbeitnehmer erfreulich sind die Vorstellungskosten bei Vorstellungsgesprächen. Wenn der Arbeitnehmer hier weite Strecken mit dem Auto anreist, dann kann es für den Arbeitgeber teuer werden. Denkbar sind sogar Reisen mit dem Flugzeug.

Fahrkosten für das Vorstellungsgespräch

Ein Anspruch des Arbeitnehmers besteht aus § 670 BGB. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich, wenn er zum Vorstellungsgespräch geladen wird seine Fahrkosten zum Vorstellungstermin geltend machen.

Es ist unerheblich, ob das Gespräche auf Initiative des Arbeitnehmers angebahnt wurde. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht von daher auch bei sog. Initiativbewerbungen.

Was ist zu erstatten?

Alle nachvollziehbaren Reisekosten, wie:

  • Fahrkosten PKW (mit € 0,30 pro Kilometer)
  • Zugfahrt (im Normfall 2. Klasse)
  • Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Flugreisen nur bei weiter Entfernung und vorheriger Vereinbarung oder Anreise ist nur per Flug möglich
  • Taxikosten
  • ggfs. Hotelkosten, wenn notwendig

Was kann der Arbeitgeber tun?

Der Arbeitgeber muss – wenn er die Kosten nicht zahlen will – vor der Fahrt bei der Vereinbarung des Termins darauf hinweisen, dass er die Vorstellungskosten nicht übernehmen wird. Eine Ankündigung im Termin ist unerheblich.

Nur bei einer solchen Vereinbarung wären keine Kosten vom Arbeitgeber zu erstatten.

Anwalt Arbeitsrecht – RA A. Martin

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