Was ist eine sog. Vorratskündigung?

22. Februar 2010 um 05:34 | Veröffentlicht in Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht Berlin, Kündigung Berlin, Kündigungsschutzklage Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwalt Berlin, Vorratskündigung | Hinterlasse einen Kommentar
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Was ist eine sog. Vorratskündigung?

- Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin -

Kündigungen sind grundsätzlich bedingungsfeindlich (Ausnahme: Potestativbedingung z.B. bei der Änderungskündigung). Eine Vorratskündigung ist eine Kündigung, die der Arbeitgeber vorsorglich für einen bestimmten Fall ausspricht,also eine vorsorgliche Beendigungskündigung.

Beispiel:

Der A kündigt dem B für den Fall, dass der zu erwartende Auftrag des C in 3 Monaten nicht erteilt wird.

Unterschied zur Änderungskündigung?

Bei der Änderungskündigung knüpft der Arbeitgeber seine Beendigungskündigung an ein verbindliches (konkretes) Änderungsangebot. Bei der Vorratskündigung ist dies nicht der Fall.

Warum sprechen manche Arbeitgeber die Vorratskündigung aus?

Die Arbeitgeber hofft durch die Vorratskündigung die gesetzliche Kündigungsfrist zu “sparen”.

Zulässigkeit der Vorratskündigung?

Die Vorratskündigung ist eine Kündigung unter einer unzulässigen Bedingung und daher unwirksam.

RA A. Martin – Berlin-Stettin

siehe auch – Was ist eine Teilkündigung?-

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