Kurzabeitergeld wird auf 24 Monate verlängert

7. Mai 2009 um 07:33 | Veröffentlicht in 1, Kurzarbeitergeld, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | Hinterlasse einen Kommentar
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Kurzabeitergeld wird auf 24 Monate verlängert

Die Bezugsdauer desKurzarbeitergeldes wird von zurzeit 18 auf 24 Monate verlängert. Den Arbeitgebern werden zudem nach sechs Monaten Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Konkret ist geplant das Kurzarbeitergeld zu verlängern, die Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeträgen zu befreien (ab 6 Monate Kurzarbeit) und zudem sollen Erleichterungen beim Verfahren über die Benatragung und Gewährung des Kurzarbeitergeldes stattfinden. 

Auch sollen Auszubildende und kurzfristig Beschäftigte direkt in die Kurzarbeit gehen können.

Weitere Informationen

Quelle: Bundesregierung PM vom 29.04.2009

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