Radiohören am Arbeitsplatz – Verbot zulässig?

9. Februar 2010 um 06:25 | Veröffentlicht in Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Betriebsratsanhörung, Radiohören | 6 Kommentare
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Radiohören am Arbeitsplatz – Verbot erlaubt?

Wer eine eintönige Arbeit verrichtet, möchte natürlich etwas Abwechslung haben. Das Radiohören kann die Arbeit etwas leichter machen. Die Frage ist, ob der Arbeitgeber das Radiohören einfach verbieten darf und was dabei zu beachten ist.

Generelles Verbot des Radiohörens am Arbeitsplatz?

Ein generelles Verbot des Radiohörens am Arbeitsplatz ist im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht möglich (Schmalenberg, in Tschöpe – Arbeitsrecht,RN 197). Faktisch heißt dies, dass der Arbeitgeber bei der Frage, ob er das Radiohören am Arbeitsplatz verbietet, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muss.

Beeinträchtigungen durch das Radiohören?

Unverhältnismäßig und damit unzulässig wäre das Verbot des Radiohörens dann, wenn keinerlei Beeinträchtigungen vom Radiohören ausgehen würden. Solche Beeinträchtigungen könnten aber sein:

  • Belästigung von Kunden
  • Belästigung der Arbeitskollegen/ Chef

Von daher ist ohne solche Beeinträchtigungen ein Verbot durch den Arbeitgeber willkürlich und durch den Arbeitnehmer angreifbar. Auch hier kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht klagen.

Beteiligung des Betriebsrates?

Das BAG  ( 1 ABR 75 / 83, DB’86, 1025 ff) hat bereits entschieden, dass bei Bestehen eines Betriebsrates dieser vor Ausspruch des Radioverbotes zu beteiligen ist. Ohne Beteiligung ist das Verbot des Radiohörens am Arbeitsplatz unwirksam. Auch hier kann sich der Arbeitnehmer wehren.

Inwieweit dann die GEZ “zuschlägt”, ist eine andere Frage.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt

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