Polnische GmbH als Alternative für deutsche Geschäftsleute?
24. Oktober 2010 um 06:50 | Veröffentlicht in Anwalt Polen, Anwalt Stettin, GmbH in Polen gründen, Polen, polnische Firma, polnische GmbH | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: Anwalt Polen, Firmengründung in Polen, GmbH Polen gründen, Mindeststammkapital GmbH Polen, polnische Firma, polnische GmbH, Rechtsanwalt Polen, Spzoo, Steuern in Polen
Polnische GmbH als Alternative für deutsche Geschäftsleute?
Auch wenn die deutsche Wirtschaft wieder stark wächst, haben viele Geschäftsleute immer noch die Wirtschaftskrise in Erinnerung. Steuern sparen und neue Märkte gewinnen, sind angesagt. Da stellt sich die Frage nach der Gründung einer Firma in Polen.
polnische GmbH- Spzoo
Die Gründung einer GmbH in Polen läuft ähnlich, wie in Deutschland ab. Die Dauer der GmbH-Gründung kann man zwischen 4 und 10 Wochen angeben. Nach der Errichtung der GmbH in Polen beim polnischen Notar werden die Unterlagen vorbereitet und dann an das polnische Registergericht – KRS - übersandt. Gleichzeitig reicht man dort auch die Unterlagen für die Anmeldung beim Finanzamt und beim Statistikamt ein. Später bekommt man dann die Eintragungsnachricht vom KRS und dann die Nummer, zuletzt die Steuernummer vom polnischen Finanzamt.
Steuern in Polen
In Polen gibt es keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftssteuer -geregelt im polnischen Körperschaftssteuergesetz – beträgt in Polen nur 19 %. Damit ist die polnische GmbH – auch nach der Senkung des Mindeststammkapitals im Januar 2009 auf PLN 5.000,00 (ungefähr 1.300,00 Euro) eine echte Alternative zur deutschen GmbH. Die Körperschaftssteuer wird in Polen auch mit der internationalen Bezeichnung CIT (company income tax) abgekürzt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die steuerliche Belastung der GmbH in Polen sehr günstig ist.
GmbH in Deutschland oder in Polen gründen?
21. Mai 2009 um 08:51 | Veröffentlicht in polnische GmbH, polnisches Recht, Rechtsanwalt Polen | 2 KommentareSchlagwörter: Deutsche Geschäftsleute, deutschen GmbH, Eröffnung eines Bankkonto, Errichtung einer Niederlassung in Polen, geringe Steuerbelastung in Polen, Gewerbesteuer, GmbH in Deutschland oder in Polen gründen?, Gründungskosten, Körperschaftssteuer, Mindeststammkapital, Nachteile bei der Gründung der polnischen GmbH, NIP, osteuropäischen Markt, Polen, polnische Einzelfirma, polnische GmbH, polnische Handelsregister, polnische Notare, populärsten Rechtsformen, Regisereintragung, Steuernummer, Vorteile der polnischen GmbH, wirtschaftliche Betätigung
GmbH in Deutschland oder in Polen gründen?
Deutsche Geschäftsleute, die vor allem auch den osteuropäischen Markt im Auge haben, kommen um eine wirtschaftliche Betätigung vor Ort (also z.B. in Polen) nicht herum. Die populärsten Rechtsformen in Polen sind für deutsche Geschäftsleute immer noch die polnische Einzelfirma und die polnische GmbH.
GmbH in Polen oder Niederlassung oder Representanz
Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer deutschen GmbH und die Errichtung einer Niederlassung in Polen. Diese Variante macht in vielen Fällen aber nicht besonders viel Sinn, da die Gründung der polnische Niederlassung (odzial) fast den gleichen Aufwand, wie die GmbH-Gründung in Polen erfordert.
Vorteile der polnischen GmbH
Vergleicht man die deutsche GmbH (von der UG wird hier einmal abgesehen) so ist ein Vorteil der polnischen GmbH (abgekürzt Sp.zo.o.), dass das Mindeststammkapital nur PLN 5.000,00 (ungefähr € 1.000,oo) beträgt. Vor einiger Zeit war das Mindeststammkapital noch 10 x so hoch. Anfang 2009 hat der Gesetzgeber dies gesenkt.
Steuern in Polen
Weiter gibt es in Polen keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftssteuer beträgt in Polen nur 19 %. Allerdings gibt es in Polen auch eine in Deutschland unbekannt Steuer, nämlich die sog. Rechtsgeschäftssteuer, die in der Regel 2 % beträgt.
Nachteile bei der Gründung der polnischen GmbH
Die Gründungskosten sind vergleichbar mit denen in Deutschland. Gerade polnische Kollegen gründen die GmbH dort nicht mehr für “einen Appel und ein Ei”.
Die polnische Notare sind etwas schwierig und wollen meistens nur Standdardgesellschaftsverträge beurkunden. Alle Änderungen werden sehr kritsich “beäugt” und teilweise ohne nachvollziehbare Begründung (“das geht so nicht!”) nicht beurkundet. Von daher sollte man den Notar vorher schon kennen.
Bank in Polen
Die Eröffnung eines Bankkonto´s noch vor der Regisereintragung (KRS heißt das polnische Handelsregister) ist über Umwege möglich. Der Nachweis der Einzahlung war in Polen schon immer nicht notwendig (so jetzt ja auch in Deutschland).
das polnische Handelsregister – KRS
Das polnische Registergericht ist gefürchtet. Kleinste Fehler führen zur Zurückweisung des Antrages. Wird der Antrag von einen Anwalt eingereicht. Wir der Antrag ohne Begründung zurückgewiesen und eine Frist zur Berichtigung gesetzt. Dann muss sich der polnische Kollege seine Lesebrille aufsetzen und die 10 Seiten der Anmeldung nach Fehlern durchsuchen.
Der Trick besteht darin, dass man den Mandanten den Antrag unterschreiben lässt, weisst das Gericht den Antrag nun zurück mit einer Frist – meist 7 Tage – dann wird der Fehler vom Gericht angegeben. Fehler werden auch bei Offensichtlichkeit, z.B. 10 x wird der Name, Mittelname und der Geburtsname des Gesellschafts in den Unterlagen richtig angegeben aber 1x der Mittelname vergessen, dann geht der Antrag wieder zurück. Kaum zu glauben aber wahr.
Nach dem Register wird in Polen eine sog. REGON (Statistikamtsnummer) und dann die NIP (Steuernummer) beantragt. Dies kann bei der NIP bis zu 3 wochen dauern.
Steuerbelastung in Polen – Firmengründung
Ist die GmbH dann aber gründet und sind alle Klippen umschifft, freut sich der deutsche Mandant über die geringe Steuerbelastung in Polen und über die Möglichkeit jetzt direkt vor Ort in den Markt zu kommen.
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