Was dürfen die Prüfer bei der Außenprüfung – Schwarzarbeit?
28. September 2010 um 10:41 | Veröffentlicht in Außenprüfung, Mindestlohn Bau, Mindestlohn Bau 2010 | 1 KommentarSchlagwörter: Außenprüfung Bau, Außenprüfung bei illegaler Ausländerbeschäftigug, Bau und Schwarzarbeit, Kontrolle Bau, Mindestlohn Bau, Schwarzarbeit, Zoll
Was dürfen die Prüfer bei der Außenprüfung – Schwarzarbeit
Über den Mindestlohn Bau und der Möglichkeit der Überprüfung, hatte ich ja bereits berichtet. Die Frage ist nun, was die Prüfer dürfen, wenn diese eine Außenprüfung zur Kontrolle des Mindestlohnes/ Schwarzarbeit durchführen.
Außenprüfung Bau – Mindestlohn und Schwarzarbeit
Bei der Außenprüfung dürfen die Prüfer:
- Betreten von Grundstücken und Geschäftsräume des Arbeitgebers
- Einsehen von Lohn- , Melde-, und Geschäftsunterlagen
- Einsehen von Aufzeichnungen über die Beschäftigungsunterlagen
- Überprüfung der Personalien, der am Ort tätigen Personen
- Befragung der angetroffenen Arbeitnehmer
- nach Personaldaten,
- Arbeitgeber
- Tätigkeitsdauer,
- Höhe des Lohnes,
- Arbeitserlaubnis
- Auskunftspflicht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, angetroffene Dritte
- ausländische Arbeitnehmer müssen auf Verlangen Pass und Aufenthaltsgenehmigung vorlegen
Wichtig ist dabei, dass ein gegen die Durchführungsmaßnahmen eingelegter Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Wer kontrolliert den Mindestlohn?
26. September 2010 um 09:09 | Veröffentlicht in Außenprüfung, Mindestlohn, Mindestlohn Bau, Mindestlohn Bau 2010, Mindestlohn TV Bau, Schwarzarbeit, Zoll | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: Außenprüfung - Schwarzarbeit, Außenprüfung Bau, BGS und Zoll - Prüfung, Kontrollbehörde - Mindestlohn Bau, Mindestlohn Bau, Schwarzarbeit Bau, Wer kontrolliert den Mindestlohn?
Wer kontrolliert den Mindestlohn?
Gestern habe ich über den Mindestlohn am Bau 2010 geschrieben. Da aber Praxis und Theorie auf den Bau häufig auseinanderfallen, stellt sich die Frage, wer eigentlich die Einhaltung der Mindestlöhne kontrolliert.
Kontrollbehörde – Mindestlohn Bau
Seit dem 1. 01.2004 sind die primär zuständigen Kontrollbehörden für die Einhaltung der Mindestlöhne nunmehr die Behörden der Zollverwaltung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes). Unterstützung erhält der Zoll von der zuständigen Agentur für Arbeit (§ 2 Abs. 2, Satz 1, Nr. 2 SchwarzArbG). Der Datenaustausch und die Zusammenarbeit unter den Behörden koordiniert die Oberfinanzdirektion Köln. Seit dem 1.1.2004 besteht dort die Abteilung “Finanzkontrolle Schwarzarbeit” (FKS).
Außenprüfung – Schwarzarbeit
Bei der Außenprüfung wird insbesondere die Einhaltung der Mindestlöhne und die Erfüllung der Meldepflicht ausländischer Arbeitnehmer gemäß § 3 Arbeitnehmerentsendegesetz. Die Außenprüfung erfolgt in den meisten Fällen ohne Anmeldung und auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten. Die Prüfungen dürfen auch ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden.
Arbeitsrecht Berlin – A. Martin
Mindestlohn Bau 2010
25. September 2010 um 06:54 | Veröffentlicht in Arbeitslohn, Arbeitslohn Berlin, BRTV-Bau, Bundesrahmentarifvertrag Bau, Mindestlohn, Mindestlohn Bau, Mindestlohn Bau 2010, Mindestlohn TV Bau | 3 KommentareSchlagwörter: Baulohn, BRTV-Bau, Bundesrahmentarifvertrag Bau, Lohn auf dem Bau von September bis Juni, Mindestlohn Bau, Mindestlohn Bau 2010, Mindestlohn TV Bau 2010, Polen Bauarbeiten, Scheinselbstständigkeit
Wer auf dem Bau als Arbeitnehmer arbeitet, der bekommt manchmal nicht das, was er eigentlich verdienen sollte. Über den BRTV-Bau (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe) habe ich ja schon des Öfteren berichtet. Die Mindestlöhne im Baubereich sind aber nicht dort geregelt, sondern im sog. Mindestlohn Tarifvertrag Bau.
Mindestlohn TV-Bau
Der Mindestlohn TV-Bau – und nicht allein der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) – regelt die Höhe der Mindestlöhne auf dem Bau. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Mindestlohn zu zahlen.
2 Gruppen der Mindestlöhne - und 3 Tarifbereiche
Die Mindestlöhne sind in 3 Tarifbereiche (örtliche Gebiete) geregelt, nämlich in Ost, West und Berlin und darüber hinaus – je nach Qualifikation der Bauarbeiter – in 2 Tarifgruppen (Gruppe 1 und Gruppe 2).
Mindestlohn im Baugewerbe vom 1. September 2010 bis zum 30. Juni 2011
Lohngruppe 1 Lohngruppe 2
Werker Fachwerker
Mindestlohn Ost: € 9,50 -
Mindestlohn West: € 10,90 € 12,95
Mindestlohn Berlin: € 10,90 € 12,75
Gelten die Mindestlöhne auch für ausländische Arbeitnehmer?
Häufig sieht man, dass auf vielen Baustellen mittlerweile ausländische Arbeitnehmer arbeiten. Ich verweise diesbezüglich auf meinen Artikel “Polen auf dem Bau- wie geht das?” . Auch hier gelten die Mindestlöhne. Dabei ist egal, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Arbeitnehmer handelt. Zu beachten ist allerdings, dass es eben meistens “offiziell” keine Arbeitnehmer sind, die auf dem Bau als Ausländer tätig sind. Es handelt sich hier größtenteils um “Scheinselbstständige”, die aber faktisch Arbeitnehmer sind. Auf wenn dies in vielen Fällen ohne Sanktion verbleibt, so kann dies für den Auftraggeber erhebliche Folgen haben. Der Mindestlohn ist auf jeden Fall zu zahlen.
Arbeitsrecht Berlin – Anwalt
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