Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
11. April 2010 um 09:02 | Veröffentlicht in Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzgesetz, Kündigungsschutzklage, Kündigungsschutzklage Berlin, Mindestkündigungsschutz, Schriftform, Sonderkündigungsschutz | 1 KommentarSchlagwörter: Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes, Kündigungsschutz Berlin, KSchG berlin, Mindestkündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz
Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
Wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, muss dies nicht heißen, dass der Arbeitnehmer keine Chance hat, sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers zu wehren. Die Kündigung des Arbeitgebers kann auch aus anderen Gründen unwirksam sein.
Häufige Gründe für eine Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitgebers außerhalb des KSchG sind:
- Schriftform der Kündigung fehlt (bei Kündigung per E-Mail oder mündliche Kündigung)
- Kündigung nicht unterschrieben (Schriftform fehlt)
- Kündigung nicht vom Kündigungsberechtigten
- Zurückweisung der Kündigung bei Vertreter ohne beigefügter Vollmacht (§ 174 BGB)
- Kündigung beim Bestehen von Kündigungsverboten (§ 9 MuSchG, § 18 BEEG, § 613 a BGB)
- Sonderkündigungsschutz (§ 85 SGB IX – Schwerbehinderte)
- Betriebsratsanhörung fehlt (§ 102 BetrVG)
- Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB oder § 242 BGB (dies ist selten der Fall)
- Verstoße gegen Gleichbehandlungsgesetz (stark umstritten/ in der Praxis selten)
Ist eine Kündigung am Heiligabend unwirksam?
18. September 2009 um 06:43 | Veröffentlicht in Kündigung Berlin, Kündigungsfristen, Mindestkündigungsschutz | 1 KommentarSchlagwörter: Ist eine Kündigung am Heiligabend unwirksam?, Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigung Toilette, Mindestkündigungsschutz
Ist eine Kündigung am Heiligabend unwirksam?
Über den sog. Mindestkündigungsschutz hatte ich ja bereits berichtet. Danach sind Kündigungen unwirksam – unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, wenn diese willkürlich sind und/ oder gegen Treu und Glauben verstoßen.
Beispiel:
- Kündigung auf der Toilette
Was ist, wenn der Arbeitgeber am Heiligabend kündigt bzw. eine Kündigung am Heiligabend zugeht?
Entschieden wurde bereits, dass eine Kündigung, die am Heiligabend zugeht, wirksam ist und nicht der sog. Mindestkündigungsschutz greift (BAG 14.11.1984, NJW 1987, 94).
Anders wäre aber – meiner Ansicht nach – eine Kündigung zu sehen, die bewusst vom Arbeitgeber am Heiligabend beim Arbeitnehmer abgegeben wird. Eine solche Kündigung dürfte aufgrund der Art und Weise der Übergabe unwirksam sein (wenn dies schon bei der Kündigung auf der Toilette ist!).
Mindestkündigungsschutz – Wenn nichts mehr geht!
8. September 2009 um 08:32 | Veröffentlicht in Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Kündigung Berlin, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage Berlin, Mindestkündigungsschutz | 3 KommentareSchlagwörter: Kündigung, kündigungsschutz, Kündigungsschutzgesetz, Mindestkündigungsschutz, Mindestkündigungsschutz - Wenn nichts mehr geht!
Mindestkündigungsschutz – Wenn nichts mehr geht!
Kann sich der Arbeitnehmer nicht auf das Kündigungsschutzgesetz oder auf Spezialkündigungsschutz (z.B. als Schwerbehinderter oder als Schwangere) berufen, dann geht nur noch ein, nämlich der sog. Mindestkündigungsschutz.
Mindestkündigungsschutz – was ist das?
Der Mindestkündigungsschutz greift dort, wo faktisch kein besserer Kündigungsschutz zur Hand ist. Allerdings natürlich nur unter bestimmten – strengen – Voraussetzungen.
Wichtig ist, dass man sich darüber im Klaren ist, dass außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes und des besonderen Kündigungsschutzes für bestimmte Personengruppen, der Arbeitgeber grundsätzlich in seiner Entscheidung in Bezug auf die Kündigung frei ist und diese nicht rechtfertigen muss.
Der Mindestkündigungsschutz greift nur dort, wo faktisch die Entscheidung des Arbeitgebers für die Rechtsordnung “unerträglich” ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Kündigung des Arbeitgeber völlig sachfremd und willkürlich ist. Der Arbeitgeber muss ein gewisses Maß an sozialer Verträglichkeit aufweisen.
Fälle des Mindestkündigungsschutzes
Der Mindestkündigungsschutz greift meistens in diesen Fällen:
- Verstoß der Kündigung gegen die guten Sitten (verwerfliches Motiv – Beispiel: Kündigung wegen Betriebsratskandidatur)
- Verstoß der Kündigung gegen Treu und Glauben (z.B. Kündigungserklärung zusammen mit Strick übergeben)
- Verstoß gegen das Maßregelungsverbot (z.B. Kündigung wegen berechtigter Verweigerung der Ableistung von Überstunden)
- Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (z.B. Kündigung der Frau bei zwei vergleichbaren Arbeitnehmer mit dem Hinweis, dass Frauen in die Küche gehören)
- Verstoß gegen die Meinungsfreiheit (z.B. Kündigung eines Arbeitnehmers, da dessen Meinung dem Arbeitgeber nicht passt)
- Kündigungsschutz bei Betriebsübergang (z.B. Kündigung wegen des Betriebsüberganges unter Vorschiebung anderer Gründe)
- Tarifliche Beschränkungen des Kündigungsrechts (z.B. tarifvertragliche Benachteiligungen beim Kündigungsschutz von bestimmten Arbeitnehmergruppen)
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