Insolvenzgeld des Arbeitnehmers – Voraussetzungen

15. August 2011 um 17:24 | Veröffentlicht in Insolvenzgeld | Hinterlasse einen Kommentar
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Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld, wenn folgende Voraussetzungen beim Arbeitgeber vorliegen:

  • Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse (§ 183 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 SGB III) oder 
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 183 Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 SGB III) oder
  • vollständige Betriebsstilllegung (§ 183 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 SGB III) und
  • es muss ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegen und
  • der Arbeitnehmer muss im Insolvenzzeitraum tatsächlich gearbeitet haben und nicht von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht haben (Ausnahme: der Arbeitnehmer wurde freigestellt)
Siehe auch den Artikel “Insolvenzgeld- was man wissen sollte!“.
Arbeitsrecht in Berlin – Anwalt Martin

Insolvenzgeld – was man wissen sollte!

3. Oktober 2009 um 07:24 | Veröffentlicht in Insolvenz, Insolvenz des Arbeitgebers, Insolvenzgeld | 7 Kommentare
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Insolvenzgeld – was man wissen sollte!

- Anwalt Arbeitsrecht Berlin -

Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, dann steht der Arbeitnehmer zunächst mit leeren Händen da. Er meist mehrere Monate ohne Lohn gearbeitet und gehofft, dass sein Arbeitsplatz erhalten bleibt. Was tun?

Hier einige wichtige Antworten und zum Thema Insolvenzgeld:

Was ist Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der BfA. Das Insolvenzgeld wird als Lohnersatzleistung für den nicht gezahlten Lohn durch den Arbeitgeber der letzten 3 Monate gezahlt, sofern der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, was bei der Insolvenz vermutet wird.

Wer zahlt das Insolvenzgeld aus?

Das Insolvenzgeld wird von der BfA gezahlt. Dabei ist dieses auf einen speziellen Antragsformular zu beantragen. Entsprechende Belege sind beizufügen.

Wann bekommt der Arbeitnehmer Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld bekommt der Arbeitnehmer nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn nicht gezahlt hat und dieser Insolvenz angemeldet hat oder der Betrieb faktisch stillgelegt ist (Betriebsstilllegung). Dies gilt auch für ausländische Insolvenzereignisse (Arbeitgeber im Ausland Insolvenz angemeldet).

Für welchen Zeitraum wird  dem Arbeitnehmer das Insolvenzgeld gezahlt?

Das Insolvenzgeld wird dem Arbeitnehmer maximal für den Zeitraum der letzten 3 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keinen Lohn für diesen Zeitraum gezahlt hat. Wenn der Arbeitnehmer schon zuvor aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, dann gilt eine Ausnahme. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall für den Zeitraum der letzten 3 Monate, ab der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Insolvenzgeld bekommen.

Wer erhält Insolvenzgeld?

Nur Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld. Wer Arbeitnehmer ist, dass bestimmt sich danach, ob der arbeitende Person persönlich abhängige Arbeit verrichtet hat.

Muss das Insolvenzgeld vom Arbeitnehmer beantragt werden oder wird es automatisch gewährt?

Das Insolvenzgeld muss vom Arbeitnehmer beantragt werden. Wird es nicht beantragt, dann bekommt der Arbeitnehmer kein Geld von der Agentur für Arbeit. Für den Antrag ist ein spezielles Formular zu nutzen, welches man bei jeder Agentur für Arbeit bekommen kann. Der Arbeitnehmer muss glaubhaft machen, dass er noch ausstehenden Arbeitslohn zu bekommen hat (Lohnbescheinigungen beifügen).

Gibt es eine Frist für die Beantragung des Insolvenzgeldes für den Arbeitnehmer?

Ja,  es gibt eine Frist. Diese beträgt 2 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Was ist, wenn man die Anmeldefrist aus Unkenntnis vom Insolvenzereignis versäumt hat?

Der Arbeitnehmer kann dann innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnis von der Insolvenz den Antrag stellen, muss aber darlegen, weshalb er nichts vom Insolvenzereignis wusste.

Was wird von der Bundesangentur für Arbeit  an den Arbeitnehmer gezahlt?

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt nur den Nettolohn und nicht den Bruttoarbeitslohn.

Anwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

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