Erkrankung während eines unbezahlten Urlaubs
1. August 2010 um 08:33 | Veröffentlicht in Entgeltfortzahlung, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch | 2 KommentareSchlagwörter: Erkrankung während des Urlaubs, Erkrankung während eines unbezahlten Urlaubs, keine Lohnfortzahlung bei Erkrankung im unbezahlten Urlaub?, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnfortzahlung im unbezahlten Urlaub?, Lohnfortzahlung Urlaub, Urlaub und Krankheit
Erkrankung während eines unbezahlten Urlaubs
Kann der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung während eines unbezahlten Urlaubs Lohnfortzahlung verlangen?
Lohnfortzahlung im unbezahlten Urlaub?
Während des unbezahlten Sonderurlaubs ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber befreit. Er schuldet keine Arbeit, hat aber andererseits auch keinen Anspruch auf Lohnzahlung. Dies heißt auch, dass der Arbeitnehmer bei Erkrankung im unbezahlten Urlaub grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber hat.
Ausnahme vom Grundsatz – keine Lohnfortzahlung bei Erkrankung im unbezahlten Urlaub?
Vom obigen Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme. Die Rechtsprechung gewährt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Sonderurlaub, wenn dieser dazu dient, dem Arbeitnehmer, eine längere, zusammenhängende Erholungszeit zu verschaffen. Dies kann dann z.B. der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer zunächst einen bezahlten Erholungsurlaub genommen und hat und in unmittelbaren Anschluss einen unbezahlten Urlaub – ebenfalls zu Erholungszwecken – nimmt. Wenn der Arbeitnehmer in diesem Fall schon während des bezahlten Urlaubs erkrankt, dann hat er auch während des unbezahlten Urlaubs einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Arbeitsrecht Berlin – RA A. Martin
verwandte Themen:
Ist ein Rückruf aus dem Urlaub zulässig?
Entgeltfortzahlung bei Aids?
26. März 2010 um 08:09 | Veröffentlicht in Arbeitsrecht Berlin, Entgeltfortzahlung, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | 1 KommentarSchlagwörter: Arbeitslohn Aids, Arbeitsvertrag Aids, Entgeltfortzahlung bei Aids?, Krankengeld Aids
Entgeltfortzahlung bei Aids?
Der Arbeitgeber hat nur im Fall der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit den Lohn (im Rahmen von § 3 EFZG) fortzuzahlen. Verschuldet der Arbeitnehmer grob fahrlässig seine Arbeitsunfähigkeit selbst, dann besteht ein Lohnfortzahlungsanspruch nicht. Ein solches grobes Verschulden kann z.B. bei einem Verkehrsunfall infolge Trunkenheit vorliegen.
Wie ist die Situation aber bei der Aidserkrankung?
Nur aufgrund der Erkrankung des Arbeitnehmers an Aids kann nicht automatisch von einem Verschulden des Arbeitnehmers ausgegangen werden. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn nachweisbar bekannt ist, dass der Arbeitnehmer sich durch ein besonders leichtfertiges oder gar vorsätzliches Verhalten angesteckt hat. Ein solcher Nachweis dürfte dem Arbeitgeber aber in der Regel sehr schwer fallen, da dieser im Normalfall keinen Einblick in die Intimsphäre seines Arbeitnehmers hat.
Bloggen Sie auf WordPress.com. | Theme: Pool von Borja Fernandez.
Einträge und Kommentare Feeds.
