Urlaub bei Mehrfachbeschäftigung?

10. Juli 2010 um 07:32 | Veröffentlicht in Arbeitsrecht Berlin, Doppelurlaub, Mehrfachbeschäftigung, Urlaub, Urlaubsabgeltung | 2 Kommentare
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Urlaub bei Mehrfachbeschäftigung?

Vielen Arbeitnehmern ist bekannt, dass z.B. ein Doppelurlaub – Urlaubsanspruch bei zwei hintereinander liegenden Beschäftigungen des Arbeitnehmers – nicht möglich ist (§ 6 BUrlG). Was ist aber, wenn der Arbeitnehmer – zulässig – bei mehreren Arbeitgebern (parallel) beschäftigt ist? Besteht auch dann ein “Mehrfachurlaubsanspruch”?

Mehrfachbeschäftigung und Urlaubsanspruch

Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Urlaub bei Mehrfachbeschäftigung gegenüber jedem Arbeitgeber einzeln hat. Dies gilt auch bei Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeiten. Es müssen allerdings jeweils die Voraussetzungen des Urlaubsanspruches, z.B. das Erfüllen der Wartezeit, vorliegen.

Arbeitsrecht in Berlin – Anwalt A. Martin

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