Was ist eine Heiratsbeihilfe?

29. März 2010 um 11:53 | Veröffentlicht in Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Beihilfe | Hinterlasse einen Kommentar
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Was ist eine Heiratsbeihilfe?

- Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin -

Beihilfen – so auch die Heiratsbeihilfe –  sind Unterstützungsleistungen privater Arbeitgeber zu besonderen Anlässen. Es gibt auch sog. Krankheitsbeihilfen, die zum Beispiel eine Unterstützung des Arbeitnehmers bei Krankheit darstellen.  Grundsätzlich sind solche Beihilfen – also auch die Heiratsbeihilfe – uneingeschränkt steuerpflichtig und auch beitragspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung.

Beihilfen im öffentlichen Dienst nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder unterliegen dagegen weder der Steuerpflicht noch der Beitragspflicht, so der Unterschied zu den privaten Beihilfen.

Anwalt Martin – Arbeitsrecht Berlin

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