Was dürfen die Prüfer bei der Außenprüfung – Schwarzarbeit?
28. September 2010 um 10:41 | Veröffentlicht in Außenprüfung, Mindestlohn Bau, Mindestlohn Bau 2010 | 1 KommentarSchlagwörter: Außenprüfung Bau, Außenprüfung bei illegaler Ausländerbeschäftigug, Bau und Schwarzarbeit, Kontrolle Bau, Mindestlohn Bau, Schwarzarbeit, Zoll
Was dürfen die Prüfer bei der Außenprüfung – Schwarzarbeit
Über den Mindestlohn Bau und der Möglichkeit der Überprüfung, hatte ich ja bereits berichtet. Die Frage ist nun, was die Prüfer dürfen, wenn diese eine Außenprüfung zur Kontrolle des Mindestlohnes/ Schwarzarbeit durchführen.
Außenprüfung Bau – Mindestlohn und Schwarzarbeit
Bei der Außenprüfung dürfen die Prüfer:
- Betreten von Grundstücken und Geschäftsräume des Arbeitgebers
- Einsehen von Lohn- , Melde-, und Geschäftsunterlagen
- Einsehen von Aufzeichnungen über die Beschäftigungsunterlagen
- Überprüfung der Personalien, der am Ort tätigen Personen
- Befragung der angetroffenen Arbeitnehmer
- nach Personaldaten,
- Arbeitgeber
- Tätigkeitsdauer,
- Höhe des Lohnes,
- Arbeitserlaubnis
- Auskunftspflicht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, angetroffene Dritte
- ausländische Arbeitnehmer müssen auf Verlangen Pass und Aufenthaltsgenehmigung vorlegen
Wichtig ist dabei, dass ein gegen die Durchführungsmaßnahmen eingelegter Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Wer kontrolliert den Mindestlohn?
26. September 2010 um 09:09 | Veröffentlicht in Außenprüfung, Mindestlohn, Mindestlohn Bau, Mindestlohn Bau 2010, Mindestlohn TV Bau, Schwarzarbeit, Zoll | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: Außenprüfung - Schwarzarbeit, Außenprüfung Bau, BGS und Zoll - Prüfung, Kontrollbehörde - Mindestlohn Bau, Mindestlohn Bau, Schwarzarbeit Bau, Wer kontrolliert den Mindestlohn?
Wer kontrolliert den Mindestlohn?
Gestern habe ich über den Mindestlohn am Bau 2010 geschrieben. Da aber Praxis und Theorie auf den Bau häufig auseinanderfallen, stellt sich die Frage, wer eigentlich die Einhaltung der Mindestlöhne kontrolliert.
Kontrollbehörde – Mindestlohn Bau
Seit dem 1. 01.2004 sind die primär zuständigen Kontrollbehörden für die Einhaltung der Mindestlöhne nunmehr die Behörden der Zollverwaltung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes). Unterstützung erhält der Zoll von der zuständigen Agentur für Arbeit (§ 2 Abs. 2, Satz 1, Nr. 2 SchwarzArbG). Der Datenaustausch und die Zusammenarbeit unter den Behörden koordiniert die Oberfinanzdirektion Köln. Seit dem 1.1.2004 besteht dort die Abteilung “Finanzkontrolle Schwarzarbeit” (FKS).
Außenprüfung – Schwarzarbeit
Bei der Außenprüfung wird insbesondere die Einhaltung der Mindestlöhne und die Erfüllung der Meldepflicht ausländischer Arbeitnehmer gemäß § 3 Arbeitnehmerentsendegesetz. Die Außenprüfung erfolgt in den meisten Fällen ohne Anmeldung und auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten. Die Prüfungen dürfen auch ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden.
Arbeitsrecht Berlin – A. Martin
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