Rechtsanwalt Erbrecht Berlin
24. Juli 2010 um 21:25 | Veröffentlicht in Anwalt Berlin, Erbrecht Berlin, Rechtsanwalt Erbrecht Berlin | 2 KommentareSchlagwörter: Anwalt Berlin, Anwalt Berlin - Rechtsanwalt Erbrecht - Kanzlei in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf (Kurfürstendamm 190), Auskunftsanspruch Erbrecht, Erbauseinandersetzung, Erbrecht Berlin, Erbschein, Nachlass, Nachlassverwalter, Patientenverfügung, Pflichtteil, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt Erbrecht Berlin, Testament, Vorsorgevollmacht
Rechtsanwalt Erbrecht Berlin
Wenn Begriffe, wie Erbschaft, Pflichtteil, Testament, Vermächtnis, Erbteil, Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Nachlass fallen, dann spielen erbrechtliche Fragen immer eine Rolle. Allein schon anhand der obigen Begriffe ist zu sehen, dass das Erbrecht ein sehr umfangreiches und schwieriges Rechtsgebiet ist.
Häufig spielen auch starke Emotionen eine Rolle bei der Abwicklung erbrechtlicher Fälle. Auf der einen Seite muss die Trauer und der Schmerz verarbeitet werden und andererseits geht es auch um eine Vermögensauseinandersetzung (Erbmasse), die rational vorzunehmen ist.
Anwalt Erbrecht Berlin
Rechtsanwalt Martin vertritt Mandanten in Berlin und Brandenburg im Erbrecht.
Dies gilt vor allem für folgende erbrechtliche Probleme:
- Gestaltung von Testamenten und erbrechtlichen Verfügungen
- Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten/ Erbengemeinschaft außergerichtlich und von den Berliner Gerichten (Amtsgerichte in Berlin/Landgerichte Berlin/ Kammergericht)
- Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Geltendmachung von erbrechtlichen Auskunftsansprüchen
- Beantragung von Erbscheinen
- Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
Anwalt Berlin – Rechtsanwalt Erbrecht – Kanzlei in Berlin- Marzahn-Hellersdorf
Vorsicht Zeitarbeit – kurze Ausschlussfristen für Arbeitslohn beachten!
19. Mai 2010 um 07:11 | Veröffentlicht in Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Anwalt Berlin, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht Berlin, Ausschlussfristen, Berlin Arbeitsrecht Rechtsanwalt, BRTV-Bau, Bundesrahmentarifvertrag Bau, Zeitarbeit | 3 KommentareSchlagwörter: Ausschlussfristen, BZA Tarifvertrag, IGZ Tarfivertrag, Tarifverträge Zeitarbeit, Vorsicht Zeitarbeit - kurze Ausschlussfristen für Arbeitslohn beachten!, Zeitarbeit Ausschlussfristen Verträge, Zeitarbeit Gefahren, Zeitarbeit Lohn einklagen
Vorsicht Zeitarbeit – Ausschlussfristen für Arbeitslohn beachten!
- RA Arbeitsrecht in Berlin – Anwalt A. Martin -
In Zeiten der Wirtschaftskrise arbeiten immer mehr Arbeitnehmer bei Zeitarbeitsfirmen. In den Arbeitsverträgen wird meist am Anfang des Vertrages auf die hier geltenden Tarifverträge (meist BZA oder iGZ) verwiesen. Dies wird meist von den Arbeitnehmern nicht beachtet, da meist kein ausdrücklicher Hinweis auf zu beachtende Ausschlussfristen erfolgt.
Wenn es nun Probleme mit dem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) gibt, dann schieben viele Arbeitnehmer diese Probleme vor sich her, da sie das Arbeitsverhältnis nicht “belasten” möchten. So wird – wenn Arbeitslohn aussteht – meist auch nicht gemahnt oder der ausstehende Arbeitslohn eingeklagt.
Lohnklage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen die Zeitarbeitsfirma
Ist aber das Arbeitsverhältnis beendet, was meistens dann auf eine Kündigung der Zeitarbeitsfirma zurückzuführen ist, dann möchte der Arbeitnehmer noch alle ihm zustehenden Ansprüche, insbesondere auch den Anspruch auf Zahlung des noch ausstehenden Arbeitslohnes geltend machen. Mit Erstaunen stellt der Arbeitnehmer dann aber meistens fest, dass die Ansprüche bereits verfallen sind. Im Tarifvertrag finden sich nämlich sehr kurze Ausschlussklauseln.
Manteltarifvertrag Zeitarbeit (iGZ) – Ausschlussfrist von 1 x 1 Monat
So lautet z.B. § 10 des Manteltarifvertrages der iGZ wie folgt:
“§ 10 Ausschlussfristen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis
in Verbindung stehen, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb einer
Ausschlussfrist von einem Monat nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen
Vertragspartei schriftlich erhoben werden.
Lehnt die Gegenpartei den Anspruch
schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der
Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von
einem Monat nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht
wird.”
Wer rechnet mit einer so kurzen Ausschlussfrist?
Faktisch haben wir hier eine Ausschlussfrist, die ähnlich, wie die Ausschlussfristen nach dem BRTV-Bau, formuliert sind, aber eben sehr kurz. Beim Bundesrahmentarifvertrag Bau beträgt die Frist immerhin 2 x 2 Monate. Fast kaum ein Arbeitnehmer kennt diese kurzen Fristen oder rechnet damit.
1 Monat für die außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
1 Monat für die Klage vor dem Arbeitsgericht
Konsequenzen der Ausschlussfristen in der Zeitarbeit?
Wird die Ausschlussfrist versäumt, besteht in den meisten Fällen kaum eine Chance den Arbeitslohn noch vor dem Arbeitsgericht erfolgreich geltend machen zu können. Das Arbeitsgericht berücksichtigt die Ausschlussfristen von Amts wegen (anders als z.B. bei der Verjährung – auf die man sich berufen muss).
Rechtsanwalt in Berlin – Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin
€ 80,00 Geldstrafe für Hehlerei und Urkundenfälschung!
18. Mai 2010 um 06:28 | Veröffentlicht in Anwalt Berlin, Rechtsanwalt Berlin, Strafrecht Berlin | Hinterlasse einen KommentarSchlagwörter: 00 für Hehlerei und Urkundenfälschung!, Anwalt Berlin, € 80, Kurioses aus dem Juristenalltag, Rechtsanwalt Berlin, Strafverfahren Berlin
€ 80,00 Geldstrafe für Hehlerei und Urkundenfälschung!
Gestern hatte ich einen Hauptverhandlungstermin an einem sehr nördlich gelegenen Amtsgericht. Es ging um die Vertretung eines Mandanten, dem vorgeworfen wurde, zusammen mit seinen Kollegen gestohlene Gegenstände im erheblichen Wert nach Deutschland verbracht zu haben und hierzu auch Unterlagen gefälscht zu haben. Mein Mandant glänzte durch Abwesenheit, während der sein Kollege (aus PL)- ohne anwaltliche Vertretung – zur Verhandlung erschienen war. Nach langem Hin und Her wurde die Beweisaufnahme geschlossen und die StA beantragte für die Urkundenfälschung und den Diebstahl/wahlweise Hehlerei eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je € 10,00. Zuvor hatte der “Kollege” (der in Deutschland nicht vorbestraft war) noch angegeben, dass er über kein Einkommen verfüge und bei seiner Mutter wohne, die ihn auch unterstütze. Das Gericht verurteilte daraufhin – wegen der selben Delikte – den Angeklagten zu 80 Tagesssätzen a € 1,00 (faktisch also zu 80 Euro Geldstrafe)!!!
Der Staatsanwalt sagte später zu mir, dass er erst hätte nachschauen müssen, ob eine Verurteilung zu einem Euro Tagessatz überhaupt gesetzlich möglich sei. Einen so geringen Tagessatz habe er noch nie ausgeurteilt bekommen.
Der “Kollege” bedankte sich beim Gericht für das milde Urteil (in Polen gibt es für solche Delikte gar keine Geldstrafe!) und gab einen Rechtsmittelverzicht ab, zudem wollte noch vom Gericht wissen, wie hoch die Kosten seien und ob er alles in Raten zahlen könne. Das Gericht verwies auf die Staatsanwaltschaft.
Ob es bei der milden Strafe bleiben wird, bleibt abzuwarten. Der StA – der verständlicherweise keinen Rechtsmittelverzicht erklärt hatte – wird wohl (wenn er sich von dem Schock erholt hat) über Rechtsmittel nachdenken, schließlich hatte das Gericht aus “seinen” € 1.000,00 (Antrag) € 80,00 gemacht.
Der Angeklagte wird entspannt nach Hause gefahren sein (mit dem Auto natürlich- so arm war er wohl dann doch nicht) und wird sich über den milden deutschen Richter gewundert haben.
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