Fälle der außerordentlichen Kündigung – Aufzählung
30. April 2011 um 09:57 | Veröffentlicht in außerordentliche kündigung, Kündigung | Hinterlasse einen KommentarTags: Alkohol am Arbeitsplatz (insbesondere bei Kraftfahrer) Abrechnungsbetrug Abwerbung von Mitarbeitern ausländerfeindliche / rassistische / frauenverachtende Äußerungen Beleidigungen von Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Aufzählung fristlose Kündigung, Fälle der außerordentlichen Kündigung - Aufzählung, fristlose Kündigung Beispiele, insbesondere Straftaten gegen Betriebsvermögen nicht zulässige Nutzung von Telefon und Internet am Arbeitsplatz im erheblichen Umfang Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber Prozessbetrug / versuchter P, Kunden, Kunden Körperverletzungen im Betrieb (Arbeitskollegen, Vorgesetze) unentschuldigtes Fehlen trotz Abmahnung Haft des Arbeitnehmers Annahme oder Zahlung von Schmiergeldern Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit der Arbeit
Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, aber man kann bestimmte Fälle benennen, bei deren vorliegen eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt.
Solche Fälle der außerordentlichen Kündigung können – beispielhaft aufgezählt – sein (Siehe hier : Anwaltshandbuch, Kündigungsrechtsrecht: Pauly/Osnabrügge, Seite 60/6):
- Alkohol am Arbeitsplatz (insbesondere bei Kraftfahrer)
- Abrechnungsbetrug
- Abwerbung von Mitarbeitern
- ausländerfeindliche / rassistische / frauenverachtende Äußerungen
- Beleidigungen von Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Kunden
- sexuelle Belästigungen von Arbeitskollegen
- Körperverletzungen im Betrieb (Arbeitskollegen, Kunden, Vorgesetze)
- unentschuldigtes Fehlen trotz Abmahnung
- Haft des Arbeitnehmers
- Annahme oder Zahlung von Schmiergeldern
- Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit der Arbeit, insbesondere Straftaten gegen Betriebsvermögen
- nicht zulässige Nutzung von Telefon und Internet am Arbeitsplatz im erheblichen Umfang
- Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber
- Prozessbetrug / versuchter Prozessbetrug zu Lasten des Arbeitgebers
- beharrliche Arbeitsverweigerung
- Ankündigung einer Erkrankung
- Verlust der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers
Wichtig ist, dass nicht automatisch bei jeden der obigen Fälle ein außerordentliche Kündigung “automatisch” gerechtfertigt ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wie gesagt, es gibt eben keine absoluten Kündigungsgründe. Wichtige Faktoren für die Beurteilung der Frage, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, sind vor allem: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das bisherige Verhalten des Arbeitnehmer, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (ultima ratio), das Verhalten des Arbeitnehmers nach der Tat, Unterhaltspflicht, Lebensalter und der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers.
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