Was ist eine Entfernungsklage?

31. Januar 2011 um 19:51 | Veröffentlicht in Abmahnung, Abmahnung-Berlin | 7 Kommentare
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Erhält der Arbeitnehmer eine Abmahnung des Arbeitgebers möchte er meist sofort dagegen vorgehen und Klage erheben. Diese Klage wird als Entfernungsklage bezeichnet.

Eine Entfernungsklage ist also:

die  Klage eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte zum Arbeitsgericht. Siehe dazu z.B. die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin vom 5.01.2007.

 

Ob eine solche Entfernungsklage notwendig ist, ist eine andere Frage. Ich verweise auf den Artikel: “Wie kann ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung des Arbeitgebers vorgehen?“.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin

 

7 Kommentare »

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  1. Also wenn man es als Arbeitnehmer auf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses anlegen will, dann ist man mit einer Entfernungsklage auf dem richtigen Weg. Sonst sollte man lieber die Finger davon lassen.

    • Manchmal juckt es den Arbeitnehmer halt in den Fingern und wenn der Arbeitgeber ohnehin nicht ordentlich kündigen kann, dann kann man den Arbeitgeber schon mal in den Schranken weisen.

  2. [...] erhält, mit dieser nicht einverstanden ist. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit eine Entfernungsklage – also eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu erheben – oder [...]

  3. [...] ausgehen. Eine Kündigung des alten Arbeitsverhälnisses ist ja dann nicht mehr möglich. Eine Entfernungsklage hätte also kaum [...]

  4. [...] wurde dies anders gesehen. Der Arbeitnehmer kann also gegen die Abmahnung mittels Entfernungsklage [...]

  5. [...] im Leistungsbereich des Arbeitnehmers) Gegen die wirkungslose Abmahnung kann der Arbeitnehmer Entfernungsklage erheben. Anwalt Martin – Arbeitsrecht Teilen Sie dies [...]

  6. [...] bei der Kündigungsschutzklage. Der Arbeitnehmer hätte hier schon im Jahr 2009 eine sog. „Entfernungsklage“ einreichen können, musste dies aber nicht und hat die damalige Abmahnung im hiesigen [...]


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