Abwerbung von Arbeitskollegen – ein Kündigungsgrund?
30. Januar 2011 um 09:39 | Veröffentlicht in außerordentliche kündigung, Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigungsgrund | Hinterlasse einen KommentarTags: Abwerbung anderer Arbeitnehmer - ein Kündigungsgrund?, Arbeitskollegen, außerordentliche kündigung, grobe Verletzung der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, Kündigung, Kündigungsgrund, Konkurrenzunternehmen, verhaltensbedingte fristlose Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung
Es kommt vor, dass ein Arbeitnehmer bereits fest entschlossen ist den Arbeitgeber zu wechseln. Die Frage ist nun, ob es zulässig ist, wenn er versucht andere Arbeitnehmer ebenfalls zum Wechsel zu bewegen? Hat der Arbeitgeber in dieser Situation ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Vorbereitung für den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber
Es ist grundsätzlich zulässig, wenn der Arbeitnehmer noch während der Beschäftigung beim alten Arbeitnehmer Vorbereitungen für einen Wechsel trifft – sogar für eine spätere Konkurrenztätigkeit – trifft (grundrechtliche geschützt Berufsausübungsfreiheit).
Abwerbung von Arbeitskollegen
Erstaunlicherweise rechtfertigt das Abwerben von Arbeitskollegen nicht automatisch eine außerordentliche Kündigung. Es müssen zusätzlich besondere Umstände vorliegen, die die Abwerbung verwerflich erscheinen lassen (BAG, Entscheidung vom 22.11.1965 in Der Betrieb 1996,269).
grobe Verletzung der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
Solche sittenwidrige/verwerfliche Umstände können die grobe Verletzung der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber sein.
Bisher wurden solche Fälle in folgenden Situationen angenommen:
- Abwerbung von Spezialkräften unter Verleitung zum Vertragsbruch
- Bestimmung eines untergeordneten Mitarbeiters zum Vertragsbruch
- Abwerbung im Auftrag für ein Konkurrenzunternehmen
In den obigen Situationen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit mit dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mittels einer außerordentlichen – verhaltensbedingten Kündigung zu beenden.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin
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