Das leere Einschreiben gibt es tatsächlich!
3. November 2010 um 05:38 | Veröffentlicht in Kurioses aus dem Juristenalltag | 13 KommentareTags: Anwalt Berlin, Arbeitsrecht Berlin, Einschreiben, Kurioses, Rückschein, Zugang
Das leere Einschreiben gibt es tatsächlich!
Wenn man dem Mandanten erklärt, dass ein Einschreiben den Zugang eines Schriftstückes nicht nachweist, da das Einschreiben nur die “Hülle” der Erklärung ist und nicht zwingend darauf geschlossen werden kann, dass im Einschreibebrief auch tatsächlich die entsprechende Erklärung (z.B. Kündigung) enthalten war, dann schauen viele Mandanten ungläubig. Meist führe ich dann aus, dass im Einschreibebrief auch leere Zettel oder gar kein Inhalt enthalten sein kann. Das glaubt eigentlich kein Mandant! Meist kommt dann: Wer schickt schon ein leeres Einschreiben raus?”
Bisher verwies ich dann nochmals auf die einschlägige Rechtsprechung und dann muss der Mandant dies eben so hinnehmen.
Bis vor einer Woche. Da teilte mir eben ein Mandant mit, dass er von seinem polnischen Vertragspartner eben ein leeres Einschreiben erhalten hatte. Eine Woche später meldete sich dann der polnische Vertragspartner und trat vom Vertrag zurück und wies darauf hin, dass die Zahlungsaufforderung ja per Einschreiben verschickt wurde und auch beim deutschen Mandanten angekommen ist. Der deutsche Mandant lachte nur darüber und erfüllte dann den Vertrag. Ob das Lachen anhält, muss man sehen, denn der Prozess findet in Polen statt. Zwar gilt auch da, dass das Einschreiben den Zugang nicht automatisch beweist, allerdings ist beim enthemmten polnischen Gegenüber damit zu rechnen, dass dieser gleich eine ganzes “Rudel” an Zeugen aufbieten wird, um den Beweis doch noch zu führen.
Vielleicht wird der Richter dann auch sagen: “Na wer schickt denn schon ein leeres Einschreiben raus!?”. Man weiß es nicht!
Ich weiß nun aber, dass es das leere Einschreiben nicht nur in Bücher und Anekdoten von Kollegen, sondern auch bei mir um die Ecke gibt. Man lernt nie aus!
13 Kommentare »
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Gibt es denn überhaupt irgendetwas, dass den Zugang eines Schriftstückes eindeutig nachweist?
Kommentar von Christoph— 3. November 2010 #
Na was für ein Zufall dass grade der Mandant dem Sie das erklärt haben, jetzt ein für ihn vorteilhaftes leeres Einschreiben erhalten hat.
Kommentar von S. Schwarzmeister— 3. November 2010 #
Falsch gelesen. Erstens hat das leere Einschreiben ein anderer Mandant erhalten und zweitens war das leere Einschreiben nicht für den Mandanten vorteilhaft, sondern die Gegenseite wollte damit den Mandanten “in die Pfanne hauen”!
Kommentar von rechtsanwaltarbeitsrechtberlin— 3. November 2010 #
Ich kenne einen Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer eine nicht unterschriebene Kündigung überreicht hat. Im Prozess hat man dann behauptet, der Arbeitnehmer habe die geleistete Unterschrift mittels eines Bildbearbeitungsprogramms entfernt und dann das Kündigungsschreiben neu ausgedruckt…der Richter war über diese Behauptung nicht gerade begeistert.
Kommentar von Thorsten Blaufelder— 3. November 2010 #
Eine solche Behauptung ist schon ziemlich “mutig”, jeder Anwalt müsste wissen, dass er damit nicht ohne Weiteres durchkommt und im schlimmsten Fall auch Probleme bekommen kann.
Kommentar von rechtsanwaltarbeitsrechtberlin— 22. November 2010 #
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Kommentar von Beobachter— 3. Januar 2011 #
Ein Fax kann selbst den Zugang auch nicht nachweisen.
Kommentar von rechtsanwaltarbeitsrechtberlin— 3. Januar 2011 #
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