die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht
30. September 2010 um 15:23 | Veröffentlicht in Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht Berlin, Gütetermin, Güteverhandlung, Kammertermin | 9 KommentareTags: Berlin, die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht, Gütetermin, Güteverhandlung Ablauf, Güteverhandlung im Arbeitsrecht, Kammertermin, Vergleich vor dem Arbeitsgericht, Verhandlung Arbeitsgericht Berlin
die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht
Die Güteverhandlung im Arbeitsrecht ist etwas, was die meisten Arbeitnehmer noch nie erlebt haben. Man fragt sich, wie diese Verhandlung abläuft und ob es spezielle Formalitäten gibt, die man zu beachten hat.
obligatorische Güteverhandlung
Zunächst ist die Güteverhandlung in Arbeitssachen obligatorisch, dies heißt , dass die Güteverhandlung im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht (also in den meisten Fällen) stattfinden muss. Auch können die Parteien nicht auf die Güteverhandlung verzichten.
Die Güteverhandlung findet nicht statt:
- nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides
- nach Erhebung einer Widerklage
- im Verfahren über die einstweilige Verfügung
Ablauf der Güteverhandlung
Die Güteverhandlung findet vor dem vorsitzenden Richter – ohne Beteiligung ehrenamtlicher Richter -statt. Die Verhandlung ist öffentlich, dass heißt, dass Zuschauer den Verhandlungssaal betreten dürfen. Die Anträge werden nicht -wie eigentlich in der streitigen Verhandlung – am Anfang gestellt.
Im Normalfall läuft die Güteverhandlung (z.B. vor dem Arbeitsgericht Berlin) so ab, dass der Richter am Anfang die Anwesenheit feststellt und danach den Sachverhalt nochmals zusammenfasst. Dann fragt der Richter häufig (meistens beginnende mit dem Beklagten, der häufig sich noch gar nicht eingelassen hat) noch genauer nach dem Sachverhalt. Später fragt der Richter dann nach einer gütlichen Einigung. Als Anwalt hat man mit dem Mandanten dann schon vorher abgesprochen, welchen Vergleichsvorschlag man unterbreiten möchte oder wo die Grenze für einen Vergleich ist.
die Vergleichsverhandlungen im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht
Der Richter fragt nach Vergleichsmöglichkeiten. Daraufhin wird der Arbeitgebervertreter mit schmerzverzerrtemGesicht verraten – was ohnehin jeder bereits vermutet – dass nämlich der Arbeitgeber wenig Geld für eine Abfindung habe und die Kündigung ohnehin kaum Chancen hätte, nur um die Zeit zu sparen, die man für die Fortsetzung des Rechtsstreits benötigen würde, könnte man sich eine “kleine Abfindung” vorstellen. Daraufhin wird dann meist der Arbeitnehmervertreter erklären, dass der Arbeitnehmer ja eigentlich dort weiterarbeiten will -was natürlich nicht und stimmt und auch jeder weiß – aber sich vorstellen könnte gegen Zahlung einer großzügigen Abfindung den Rechtsstreit durch Vergleich und auch damit das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Der Arbeitgebervertrag zuckt natürlich beim Wort “großzügig” zusammen und die Feilscherei geht – dann meist bis zur Einigung in der Mitte -weiter. Dann wird der Vergleich protokolliert.
Protokoll
Beim Arbeitsgericht Berlin kann man das Protokoll der Verhandlung gleich mitnehmen. Es wird noch vor Ort ausgedruckt. Scheitert die Güteverhandlung, gibt es also keine Einigung, dann folgt der sog. Kammertermin.
RA A. Martin – Arbeitsrecht Berlin
9 Kommentare »
RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI
Kommentar verfassen
Bloggen Sie auf WordPress.com. | Theme: Pool von Borja Fernandez.
Einträge und Kommentare Feeds.

[...] Klageerhebung (Zustellung bei Gegner) der Kündigungsschutzklage einen Gütetermin anberaumen. Die Güteverhandlung wir dann zur reinen Verhandlungssache. Es geht dort darum, ob man eine Einigung erzielen kann. Hier [...]
Pingback von Kündigungsschutzklage selbst einreichen? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 9. Dezember 2010 #
[...] in der Lage ist und auch ggfs. zu Vergleichsvorschlägen Entscheidungen treffen kann. Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht ist für den Richter eine Möglichkeit die Akte schnell und ohne großen Aufwand zu [...]
Pingback von Wie läuft der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin ab? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 6. Februar 2011 #
[...] Der Kündigungsschutzprozess dauert aber in der Regel – sofern es keine Einigung im Gütetermin gibt – manchmal ein Jahr und dies allein in der ersten Instanz. Was dann häufig vergessen [...]
Pingback von Sicherung des Urlaubsanspruches im Kündigungsschutzprozess « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 12. März 2011 #
[...] Arbeitsgericht häufig das persönliche Erscheinen des Arbeitnehmers und auch des Arbeitgebers zur Güteverhandlung an. Dies geschieht meist zur Aufklärung des Sachverhalts und vor allem um eine Einigung (ohne [...]
Pingback von Anordnung des persönlichen Erscheinens vor dem Arbeitsgericht Berlin (Gütetermin) « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 10. April 2011 #
[...] Höhe von 1,2 (für die Wahrnehmung der Güteverhandlung/ [...]
Pingback von Kündigungsschutzklage und Kosten « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 2. Oktober 2011 #
[...] [...]
Pingback von Anonymous— 23. November 2011 #
[...] die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Die Vergleichsverhandlungen werden meistens in der sog. Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht geführt. Was im Vergleich steht, diktiert häufig der Arbeitsrichter; was [...]
Pingback von Was sollte man in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht regeln? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 4. Dezember 2011 #
[...] In den meisten Kündigungsschutzstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht wird bereits in der Güteverhandlung ein Vergleich geschlossen. Meist sieht der Vergleich so aus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer [...]
Pingback von Vergleich bei Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht – Beendigungsart und Zeitpunkt « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 4. Dezember 2011 #
[...] Wirkung der Anfechtung, Wirkung Vergleich Wie bereits mehrfach geschildert, wird vor allem in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht sehr häufig der Rechtsstreit (vor allem in Kündigungsstreitigkeiten) durch einen Vergleich [...]
Pingback von Kann man einen arbeitsgerichtlichen Vergleich anfechten? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 27. Januar 2012 #