Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Schmiergelder herausverlangen?

31. Mai 2010 um 10:43 | Veröffentlicht in Bestechung, Schmiergeld | 1 Kommentar
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Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Schmiergelder herausverlangen?

Wer als Arbeitnehmer ein Schmiergeld annimmt, der hat ein Problem. Nicht nur dass der Arbeitnehmer faktisch den Arbeitgeber hintergeht,sondern auch ein strafrechtliches Handeln kann hier vorliegen (§ 299 StGB).

Die Frage ist nun, ob der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Herausgabe der Schmiergelder hat?

Der Bundesgerichtshof (BGH – Urteil vom 7.01.1963 – NJW 1963,649)sieht einen solchen Anspruch grundsätzlich als gegeben an und stützt diesen auf die §§ 672,667 BGB (Herausgabepflicht bei Geschäftsbesorgung).

Das Bundesarbeitsgericht (BAG – Urteil vom 26.02.1971 – BB 1971,913)  sieht dies genauso, allerdings mit einer anderen Begründung. Das BAG geht von einer Herausgabepflicht bei angemaßten Eigengeschäftsführung aus. Für den juristischen Laien kann dies letztendlich alles dahinstehen, da klar ist, dass der Arbeitnehmer, der Schmiergelder bekommt, diese an den Arbeitgeber herausgeben muss.

Von daher droht nicht nur das Strafverfahren und die fristlose Kündigung, sondern sogar die Herausgabe des Vorteils, den der Arbeitnehmer erlangt hat, nämlich das Schmiergeld.

Insoweit wird auch auf das Merkblatt der Internationalen Handelskammer Deutschland (ICC) hingewiesen, dass entsprechende Richtlinien für Organe und auch Mitarbeiter von Firmen aufstellt.

Anwalt Martin – Berlin Arbeitsrecht

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