Kündigung unter einer Bedingung – ist dies zulässig?

30. Mai 2010 um 08:43 | Veröffentlicht in Kündigung, Kündigung Berlin, Kündigungsschutzklage | Hinterlasse einen Kommentar
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Kündigung unter einer Bedingung – ist dies zulässig?

- Anwalt Arbeitsrecht Berlin -

Grundsätzlich ist es so, dass eine Kündigung bedingungsfeindlich ist (BAG Urteil vom 15.03.2001, NZA 2001,1070). Eine bedingte Kündigung wäre eine Kündigung, die die Wirksamkeit der Kündigungserklärung von einem bestimmten Ereignis abhängig macht. Das Problem ist, dass bei den meisten Bedingungen diese nicht vom Empfänger beeinflusst werden können und von daher ungewiss ist, ob die Kündigung wirksam wird oder nicht. Dies soll aber gerade nach dem Gesetzgeber nicht der Fall sein, so dass solche Kündigungen unwirksam sind. Unzulässig sind alle Bedingungen über deren Eintritt der Kündigungsempfänger Erkundigungen einholen muss.

Kündigungen unter einer Bedingung

Beispiele für solche Kündigungen sind:

  • Kündigung unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht verbessert
  • Kündigung unter der Bedingung, dass keine weiteren Aufträge oder ein bestimmter Auftrag für den Arbeitgeber eingehen
  • Kündigung oder Bedingung, dass ein Kunde des Arbeitgebers nicht rechtzeitig zahlt

Sind alle bedingten Kündigungen unzulässig?

Nun könnte man meinen, dass damit alle bedingten Kündigungen unzulässig sind. Dem ist nicht so. Immer dann, wenn die Kündigung unter einer so genannten Postestativbedingung steht, ist diese nämlich gesetzlich zulässig. Eine solche Bedingung liegt vor, wenn der Bedingungseintritt von einer einmalig zutreffenden Willensentscheidung des Kündigungsempfängers abhängt (BAG, Urteil vom 10.11.1994, BB 1995, 364). Dies sind Fälle, in denen sich der Gekündigte sofort nach Erhalt der Kündigung entscheiden kann, ob er die Bedingung erfüllen will oder nicht. Faktisch hängt der Bedingung eintritt-anders als bei den oben aufgeführten Fällen-nicht von außen ab, sondern allein vom Verhalten des Gekündigten.

Beispiele für zulässige Bedingungen bei der Kündigung

Beispiele für derartige zulässige Bedingungen in einer Kündigung sind folgende:

  • Kündigung des Arbeitnehmers unter der Bedingung, dass der Arbeitgeber ihm keine Lohnerhöhung gewährt
  • Kündigung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, sofern dieser eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht zustimmt (Änderungskündigung)
  • Kündigung des Arbeitnehmers, wenn er einen bestimmten Auftrag des Arbeitgebers ausführen muss

Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber, der unter einer Bedingung kündigen will, sollte sich auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt vorher beraten lassen. Im Zweifel wird der Gekündigte-zur Überprüfung der Kündigung-sich gegen die Kündigung wehren und eine Kündigungsschutzklage erheben. Dies kann erhebliche Kosten verursachen, so dass eine anwaltliche Beratung vor dem Ausspruch der Kündigung auf jeden Fall Sinn macht. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kündigung unter einer Bedingung aber mit Vorsicht zu genießen ist. Eine solche Kündigung sollte man nur in wenigen Ausnahmefällen aussprechen.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt Arbeitsrecht Berlin

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