Altersteilzeit – rückwirkender Vertragsschluss ist unwirksam, so das BAG!

8. April 2010 um 05:32 | Veröffentlicht in Altersteilzeit, Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht Berlin | Hinterlasse einen Kommentar
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Altersteilzeit – rückwirkender Vertragsschluss ist unwirksam, so das BAG!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 15.09.2009, 9 AZR 608/08) hat entschieden, dass die Rückdatierung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages nicht möglich ist.

Eine rückwirkende Fiktion kann durch die Wirkung des § 894 ZPO nicht herbeigeführt werden. Hierfür müsste der Schuldner verurteilt werden, ein in der Vergangenheit erklärtes Angebot des Arbeitgebers in der Weise anzunehmen, dass der Änderungsvertrag als in der Vergangenheit abgeschlossen gilt. Dies ist nicht möglich, so das BAG.

Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin

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