Innerhalb welcher Frist muss eine Abmahnung ausgesprochen werden?

7. April 2010 um 08:56 | Veröffentlicht in Abmahnung, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht Berlin | 2 Kommentare
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Innerhalb welcher Frist muss eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Eine Abmahnung ist eine Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, dass dieser das vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers zukünftig nicht mehr dulden werde.  Die Abmahnung kann grundsätzlich auch formfrei erteilt werden. Allerdings hat die formfreie Abmahnung das Problem,dass es später Beweisprobleme geben kann. Erfährt der Arbeitgeber von Tatsachen, die zur Abmahnung berechtigen, stellt sich häufig die Frage für den Arbeitgeber, innerhalb welcher Frist den Arbeitnehmer er abmahnen muss.

Frist für den Ausspruch der Abmahnung

Eine Regelausschlussfrist, innerhalb derer der Arbeitgeber das vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers abmahnen muss, existiert grundsätzlich nicht.Tarifvertragliche oder einzelvertragliche vereinbarte Ausschlussfristen gelten hier nicht.

Verwirkung des Ausspruches der Abmahnung

Auch wenn es keine Ausschlussfrist für den Ausspruch der Abmahnung gibt, so ist doch anerkannt, dass der Ausspruch der Abmahnung verwirken kann. So hat zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Köln die Verwirkung des Ausspruchs der Abmahnung für den Fall angenommen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst ein Jahr nach dem Pflichtverstoß abgemahnt hatte. Im Fall, in dem das Landesarbeitsgericht Köln entschieden hat, war es auch so, dass es überhaupt keinen Grund für das lange Abwarten des Arbeitgebers gab. Es sind aber Fälle denkbar, in denen eine lange Aufklärung des Sachverhaltes geboten erscheint. Allerdings dürften Fälle, die sich über ein Jahr hinziehen, grundsätzlich problematisch sein.

Der Arbeitgeber hat-wenn er den Sachverhalt nicht kurzfristig aufklären kann-immer noch die Möglichkeit über eine Verdachtskündigung tätig zu werden. Dies gilt zumindest bei groben und schwersten Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers.

Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

siehe auch: Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

und

Abmahnung Berlin” – Informationen rund um die Abmahnung in Berlin

2 Kommentare »

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  1. [...] der Regel auch ein Anlass zur Überprüfung der formellen Voraussetzungen der Abmahnung. Neben der Frist für die Abmahnung ist auch wichtig, ob überhaupt die „richtige Person“ den Arbeitnehmer abgemahnt hat. [...]

  2. [...] Abmahnung bedarf keiner bestimmten Form und ist von daher formfrei. Auch muss die Abmahnung nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgesprochen werden. In der Abmahnung muss aber eine deutliche Rüge des beanstandeten Verhaltens [...]


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