Rauchverbot im Lkw – € 8.000,00 Schmerzensgeld wegen Mobbing?

26. Februar 2010 um 06:41 | Veröffentlicht in Mobbing, Rauchen, Rauchverbot, Schmerzensgeld | 1 Kommentar
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Rauchverbot im Lkw – € 8.000,00 Schmerzensgeld wegen Mobbing?

- Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin-

Schmerzensgeld aufgrund von Mobbing wird immer häufiger durch die Arbeitsgerichte zugesprochen. Es sind auch schon höhere Beträge ausgeurteilt worden. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte ebenfalls über einen Mobbing-Fall zu entscheiden.

Entscheidung des LAG Nürnberg

Ein Lkw-Fahrer machte einen Anspruch auf Schermenzsgeld aufgrund von Mobbing geltend. Er war seinem Arbeitgeber u.a. Folgendes vor:

  • Rauchverbot im Lkw (obwohl er starker Raucher war)
  • Androhung von Konsequenzen, wenn der Lkw beschädigt werden würde
  • ständige Kritik
  • Aufforderung die Lenkzeiten und Pausen nicht einzuhalten
  • der Arbeitnehmer “fahre wie ein Schwein”

Das Arbeitsgericht wies die Forderung des Arbeitnehmers auf € 8.000,00 Schmerzensgeld wegen Mobbing zurück. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschied als Berufungsinstanz, dass die Berufung ebenfalls abgewiesen wird.

Das LAG Nürnberg führte dazu aus:Z

Zutreffend hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass der Sachvortrag des Klägers zur Begründung eines Schmerzensgeldanspruches nicht ausreicht.Verschiedene der vorgetragenen Bemerkungen und Handlungsweisen des Beklagteninhabers sind nicht einmal rechtswidrig, erst recht ist hierdurchkeine Beeinträchtigung der Person des Klägers erkennbar.

Ob der Inhaber der Beklagten andere Arbeitnehmer „wie den letztenDreck“ behandelt hat, kann – was auch immer man darunter verstehensoll – dahinstehen. Ein Schadensersatzanspruch kann allein darauf gegründetwerden, dass dem betroffenen Arbeitnehmer durch ein bestimmtes,gegen ihn gerichtetes Verhalten ein Schaden zugefügt worden ist.Dies hat mit Einschätzungen ehemaliger Arbeitnehmer nichts zu tun.

Rechtsanwalt  A. Martin – Berlin

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