Urlaubskasse Bau – Urlaub beim Arbeitgeber einklagen?

29. November 2009 at 07:51 | In BRTV-Bau, Bau, Bundesrahmentarifvertrag Bau, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch | 2 Comments
Tags: , , , , , ,


Urlaubskasse Bau – Urlaub beim Arbeitgeber einklagen?

Im Baubereich gibt es eine Vielzahl von Regelungen. Viele Arbeitnehmer wissen, dass für “Bauarbeiter” der BRTV Bau (Bundesrahmentarifvertrag Bau) gilt. Was hier genau steht, wissen die Wenigsten. In Bezug auf den Urlaub glauben viele Arbeitnehmer im Baubereich, dass sie einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf  Urlaubsabgeltung haben. Dies ist nicht richtig.

Urlaubskasse Bau – Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)

Arbeitgeber müssen zur Gewährleistung der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer im Baubereich Zahlungen an die Urlaubskasse (ULAK) vornehmen.

Ansprüche der Arbeitnehmer auf Urlaubsgeld oder Urlaubsabgeltung können diese nur gegenüber der Urlaubskasse geltend machen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber gar nicht regelmäßig oder sogar überhaupt nicht in die Urlaubskasse eingezahlt hat. Dann muss sich die ULAK darum kümmern, den Anspruch vom Arbeitgeber einzuklagen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

2 Kommentare »

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI

  1. Den Urlaubsanspruch haben die AN aber dennoch weiterhin gegen den AG. Der erste Abschnitt klingt leider eher so, als sei auch das falsch.

    • Stimmt natürlich Herr Kollege.


Einen Kommentar hinterlassen

XHTML: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <pre> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Bloggen Sie auf WordPress.com. | Theme: Pool by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds.