EU-Mahnverfahren am Amtsgericht Wedding- lieber nicht!
2. November 2009 at 07:27 | In EU-Mahnverfahren, Rechtsanwalt Polen | 1 CommentTags: Amtsgericht Wedding internationales Mahngericht, Anwalt Polen, EU-Mahnverfahren, EU-Mahnverfahren am Amtsgericht Wedding, Mahnverfahren der EU, Zahlungsbefehl EU
EU-Mahnverfahren am Amtsgericht Wedding
Auf den ersten Blick erscheint das EU-Mahnverfahren eine vernünftige Alternative zur Klage oder zum Mahnverfahren im Ausland zu sein. Wer allerdings dieses Mahnverfahren beim Amtsgericht Berlin Wedding (zentrales Amtsgericht für das EU-Mahverfahren) schon einmal ausprobiert hat, weiß das dies alles andere als schnell und einfach ist.
Für das EU-Mahnverfahren (oder auch EU-Zahlungsbefehlsverfahren genannt) gibt Vordrucke derzeit nur im Internet. Mangels fehlende Software hierfür müssen diese per Hand ausgefüllt werden. Es gibt im Internet auch eine Seite, auf der man direkt -online- die Felder ausfüllen kann, allerdings funktioniert der Ausdruck nicht richtig, so dass nur ein Teil der ausgefüllten Felder auf den Ausdruck zu sehen sind.
Sendet man den Antrag dann an das Mahngericht Wedding – elektronisch geht dies auch noch nicht – muss man meist mehrere Wochen bis Monate nur auf die Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten warten (Beispiel: Antragseinreichung Anfang September bis heute keine Reaktion)!!!!
Nach diesen Erfahrungen muss man eigentlich zur Geltendmachung vor Ort raten. Dies ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers aber die traurige Realität.
Anwalt A. Martin – Rechtsanwalt Polen
1 Kommentar »
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Vielleicht mal die das Präsidium des AGs und notfalls die EU-Kommission anschreiben?
Kommentar von egal — 2. November 2009 #