Wie ist die Kündigungsfrist bei einem € 400,00 – Job?

25. August 2009 um 07:46 | Veröffentlicht in 1, Anwalt Arbeitsrecht Berlin, € 400 Job, Kündigungsfristen, Rechtsberatung Arbeitsrecht | 2 Kommentare
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Wie ist die Kündigungsfrist bei einem € 400,00 – Job?

Viele Arbeitnehmer wissen, dass die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse im BGB geregelt sind. Als Arbeitnehmer geht man davon aus, dass diese Fristen aber nur “normale” Arbeitsverhältnisse umfassen. Zu Recht? Was ist mit der Kündigung eines € 400-Job´s.

geringfügig Beschäftige – geringe Rechte?

In einem Internetportal habe ich eine ähnliche Frage gelesen und auch die dazu geposteten Antworten. Von “eine mündliche Kündigung ohne Kündigungsfrist ist möglich” bis “Kündigung müssen mit lesbarer Unterschrift erfolgen”, war alles vertreten.

Grundsätzlich gelten hier aber ebenfalls die Regeln über Kündigungen und die entsprechenden Kündigungsfristen. Die 400-Euro-Arbeitnehmer stehen grundsätzlich nicht schlechter als normale Arbeitnehmer. Sofern keine tarifvertraglichen Kündigungsfristen gelten, gelten hier die Bestimmungen des § 622 BGB.

Danach kann aber beidseitig in Kleinbetrieben und bei vorrübergehend Beschäftigten eine kürzere als gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden. Diese Norm gilt aber nicht nur für Arbeitnehmer auf € 400-Basis, sondern auch für den nomalen Arbeitnehmer.

Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und kann auch eine unleserliche Unterschrift enthalten, sonfern klar ist, von wem die Erklärung stammt.

Anwalt Berlin – Rechtsanwalt Martin – Arbeitsrecht

2 Kommentare »

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  1. hallo.
    ich bin in einem 400€ Job tätig, habe noch bis Dezember Probezeit und möchte kündigen. Was für eine Kündigungsfrist habe ich?

    Mit freundlichen Grüßen
    Koller Jennifer

  2. [...] Wie ist die Kündigungsfrist bei einem € 400,00 – Job? [...]


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