Warum Anwälte in Polen nur Vorschuss nehmen!
6. August 2009 um 11:14 | Veröffentlicht in Anwalt Polen, Anwalt Stettin, Polen, polnisches Recht, Rechtsanwalt Polen | 7 KommentareTags: Anwalt Polen, Anwaltsgebühren in Polen, Rechtsanwalt in Polen, Vorschuss Polen
Warum Anwälte in Polen nur Vorschuss nehmen!
Verlangt man als Anwalt in Deutschland von einen Mandanten einen Vorschuss, dann wird das Gesicht immer länger. Zunächst beim Mandanten und dann beim Kollegen, wenn der Mandant ihm erklärt, dass der keinen Vorschuss zahlen kann oder will. Die polnischen Kollegen machen es sich da etwas einfacher. Der Vorschuss ist der Regelfall. Die Zahlung später die Ausnahme.
Anwalt in Polen und Gebühren
Der polnische Anwalt hat keine Gebührenordnung im außergerichtlichen Bereich. Anwaltsgebühren sind in Polen im außergerichtlichen Bereich auch grundsätzlich nicht erstattungsfähig, egal, ob die Forderung auf unerlaubter Handlung basiert, die Gegenseite sich in Verzug befindet oder sonst etwas. Dies spielt alles keine Rolle.
Im gerichtlichen Bereich gibt es eine Gebührenordnung, diese ist aber unzureichend, was aber eine andere Story ist.
Vorschuss in Polen
Warum nun Vorschuss in Polen? Ganz einfach. Wenn der Anwalt in Polen keinen Vorschuss nimmt, dann bekommt er vom Mandanten meistens gar kein Geld. Der Mandant hat in diesem Fall, wer will es ihm verübeln, wenn sein Anwalt noch nicht einmal für sein eigenes Geld sorgen kann, noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen. Wie der Fall ausgeht, ist meistens auch egal, die Zahlungsmoral wird hiervon nur unmerklich beeinflusst.
Beeindruckend ist, dass der polnische Mandant auf die Vorschusszahlung schon “trainiert” ist. Die Mandant fragen meistens von selbst, wieviel Geld nun zu zahlen ist, bevor man mit der Sache anfängt. Dies wünscht man sich in Deutschland auch.
Auch für die Beratung in Polen ist es selbstverständlich, dass der Mandant sofort zahlt. Man vereinbart für die Rechtsberatung eine bestimmte Höhe, die im Normalfall aber unter dem liegt, was in Deutschland genommen wird (um die € 50,00 oder weniger), und der Mandant weiß, dass das Geld zum Termin mitbringen ist und er im Termin zahlen muss.
7 Kommentare »
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Das ist aber nicht nur in Polen so. Hier in Kreuzberg ist das nicht anders.
Kommentar von Carsten R. Hoenig— 6. August 2009 #
Richtig so.
Kommentar von rechtsanwaltarbeitsrechtberlin— 6. August 2009 #
Find ich gut.
Anwalt besuchen – Bargeld mitnehmen.
Bei Feinkost-LIDK kann ich auch nicht auf Pump kaufen.
Kommentar von Zahler— 7. August 2009 #
Wie schön, dass wir keine Vorurteile haben.
Kommentar von Max— 7. August 2009 #
Ohne Schuß kein Jus
Kommentar von Alex— 7. August 2009 #
Ja ich sehe es auch so. Außerdem studiert man ja nicht die ganze Zeit Jura, um dann arbeitslos zu werden oder?
Kommentar von tntblogger— 7. August 2009 #
Voll krass, Alta. Werdsch naexte Mal in Moschee fur dich beten, guckst du.
Isch nur gehe su moslemische Anwalt.
Kommentar von Der Moslem— 8. August 2009 #