Wie viele Tage Urlaub stehen dem Arbeitnehmer beim Umzug zu?
15. Juli 2009 um 03:53 | Veröffentlicht in 1, Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, TVöD, Urlaub, Urlaubsanspruch | 3 KommentareTags: Anspruch, Arbeitnehmer, Freistellung bei Umzug, Sonderurlaub Umzug, Umziehen, Umzug Arbeitnehmer, Urlaubsgewährung, Wie viele Tage?
Wie viele Tage Urlaub stehen dem Arbeitnehmer beim Umzug zu?
Sonderurlaub oder bezahlte Freistellung von der Arbeit; das Kind hat mehrere Namen. Der Arbeitnehmer, der umzieht, fragt sich, ob er nicht einen Anspruch auf Sonderurlaub hat und wenn ja, für wie viele Tage?
Wie so häufig, kommt es bei der Juristerei immer “darauf an”.
Tarifvertrag und Freistellung
In einigen Tarifverträgen ist die Freistellung von der Arbeit expliziert geregelt, so z.B. im TöVD (§ 29). Dort wird beim Umzug des Angestellten 1 Tag frei gegeben. Allerdings ist im TöVD geregelt, dass dies (nur) beim Umzug aus betrieblichen Gründen gelten soll.
Für viele Arbeitnehmer findet aber kein Tarifvertrag Anwendung. Trotzdem hat der TöVD auch für diese eine Bedeutung, da die Rechtsprechung die dortigen Grundsätze häufig auch auf “normale” Fälle anwendet.
Freistellung durch Arbeitsvertrag
Auch im Arbeitsvertrag können sich Regelungen befinden, die den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung regeln. Der Arbeitnehmer kann sich dann direkt auf die arbeitsvertraglichen Bestimmungen berufen.
Freistellung durch die sog. betriebliche Übung
Gewährt der Arbeitgeber 3x vorbehaltlos die Freistellung besteht ein Rechtsanspruch darauf. Die 3x-Regel ist als grobe Faustformel anerkannt.
Freistellung nach § 616 BGB
Der “Auffangtatbestand” (also, wenn nichts mehr geht) ist der § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser spielt in der Praxis eine große Rolle. Eine klare Regelung enthält er aber leider nicht.
Dieser lautet:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Hier steht nichts vom Umzug des Arbeitnehmers. Aber die Rechtsprechung hat sich damit auseinandergesetz und meint, dass ein Anspruch auf Freistellung auch beim Umzug vorliegen kann, wenn der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig (BAG Urteil vom 25.04.1960 – 1 AZR 16/58) . Vorstellbar sind hier Fälle von Schichtarbeit oder Montage im Schichdienst mit weiter Anfahrt zur alten Wohnung und zum Umzugsort.
Im Umkehrschluss heißt dies dann natürlich auch, dass alle anderen Arbeitnehmer, die während der Freizeit umziehen können, dies nach Feierabend oder am Wochenende machen müssen und keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben.
Derjenige, der aber den Umzug nur während der Arbeitszeit erledigen kann, bekommt hierfür im Normalfall 1 Tag Sonderurlaub.
Dabei spielen eine Rolle:
- Entfernung zur neuen Wohnung
- normale Arbeitszeit
- Umfang des Hausstandes
- Einkommen des Arbeitnehmers
3 Kommentare »
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Ich ziehe um auch mit Ortswechsel. Stehen in diesem Fall den Arbeitnehmern nicht 2 Tage Urlaub zu?
Kommentar von Drews— 26. Oktober 2011 #
Nein, es gibt keine klare gesetzliche Regelung – außer in einigen Tarifverträgen. Es kann aber trotzdem sein, dass unter bestimmten Umständen eine Freistellung von mehr als einem Tag gewährt werden muss. Ich selbst, sehe dies aber als Ausnahmefall.
Kommentar von rechtsanwaltarbeitsrechtberlin— 31. Oktober 2011 #
[...] Wie viele freie Tage stehen dem Arbeitnehmer beim Umzug zu? [...]
Pingback von Urlaub – Wie lang ist der Mindesturlaub – 5-Tage- 6-Tagewoche – Werktage-Arbeitstage? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 26. Dezember 2011 #