Arbeitsschutz – Gibt es ein Recht auf Verlassen des Arbeitsplatzes?

5. Juli 2009 um 08:35 | Veröffentlicht in 1, Arbeitsschutz, Arbeitsunfall, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | Hinterlasse einen Kommentar
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Arbeitsschutz – Gibt es ein Recht auf Verlassen des Arbeitsplatzes?

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht darin seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dafür bestimmt er seinen Arbeitslohn. Es sind aber Fälle denkbar, in denen der Arbeitnehmer die den Arbeitsplatz verlasen darf und die Arbeit verweigern kann, zumindest an einen bestimmten Arbeitsplatz.

Recht zum Verlassen des Arbeitsplatzes

§ 9 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes gibt dem  Arbeitnehmer ein sofortiges Recht seinen Arbeitsplatz zu verlassen. Eigentlich richtet sich diese Vorschrift an den Arbeitgeber, der es ermöglichen muss, dass der Arbeitnehmer bei Gefahr den Arbeitsplatz sofort verlassen kann. Die Rechtsprechung sieht diese Norm aber auch als Recht des Arbeitnehmers die Arbeit sofort einzustellen und den Arbeitsplatz zu verlassen, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Der Arbeitnehmer muss nicht an einen Arbeitplatz arbeiten, der nicht den Arbeitsschutzvorschriften entspricht.

Der Arbeitgeber darf auch keinen Druck ausüben, um den Arbeitnehmer zu veranlassen an einen solchen unsicheren Arbeitsplatz zu arbeiten.

Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin

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