Kann man während einer Krankheit gekündigt werden?
30. Mai 2009 um 07:21 | Veröffentlicht in Kündigung Berlin, Kündigungsschutz Berlin, Kündigungsschutzklage Berlin, verhaltensbedingte Kündigung | Hinterlasse einen KommentarTags: alle möglichen Kündigungsgründe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitnehmer krank geschrieben, Arbeitsgericht, Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsverhältnis, betrieblichen Gründen, Darf man während einer Erkrankung vom Arbeitsgeber gekündigt werden?, Gerücht, Kündigung, Kündigung ausgesprochen, Kündigungsschutzgesetz, Krankschreibung, nicht richtig, personenbedingten Gründe, personenbedingten Gründen, während einer Erkrankung, Zeitraum
Darf man während einer Erkrankung vom Arbeitsgeber gekündigt werden?
Eines der hartnäckigsten “Gerüchte der Arbeitnehmerwelt” ist das Gerücht, dass man während einer Erkrankung nicht gekündigt werden darf.
Dies ist grundsätzlich nicht richtig.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auch während einer Erkrankung (also im Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer krank geschrieben ist) kündigen.
Man darf hier zwei Fragen nicht miteinander verwechseln, nämlich zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden darf (hier z.B. während der Krankheit) und aus welchem Grund (z.B. aus betrieblichen Gründen oder aus personenbedingten Gründen/ Krankheit).
Eine Kündigung während der Krankschreibung muss sich nicht notgedrungen auf personenbedingten Gründe, also z.B. wegen der Erkrankung des Arbeitnehmers, stützen. Also die Krankheit muss nicht Anlass der Kündigung sein, sondern ist nur der Zeitraum - aus welchen Gründen auch immer – in dem die Kündigung ausgesprochen wird. Hier können alle möglichen Kündigungsgründe vorliegen, die der Arbeitgeber, sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, auch vor dem Arbeitsgericht nachweisen muss.
Ein anderes Ergebnis wäre doch seltsam oder nicht? Der Arbeitgeber könnte dann faktisch nie einen dauerhaft erkrankten Arbeitnehmer “loswerden”.
Von daher kann der Arbeitgeber unproblematisch den Arbeitnehmer auch während einer Krankschreibung das Arbeitsverhältnis kündigen.
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