Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden zahlen?
16. Mai 2009 um 07:02 | Veröffentlicht in Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitslohn Berlin, Lohnabrechnung, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Ueberstünden | 10 KommentareTags: Ableistung von Überstunden, angeordnet, Anordnung, Anspruch, Arbeitgeber, Arbeitgeber zahlt keine Überstunden, Arbeitnehmer, Arbeitnehmer vor Gericht, Arbeitsstunden, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Überschreitung der Arbeitszeit, Überstunden, Überstunden ausschließen, Überstundenabgeltung, Überstundenabgeltung Berlin, Berlin, Betriebsvereinbarung, Duldung, Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu leisten?, kompletter Ausschluss der Vergütung von Überstunden, Mehrarbeit, Notwendigkeit der Überstunden, Pauschale, rechtmäßig?, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Überstunden, Rechtsgrundsatz, Rechtsprechung, Tarifvertrag, Verpflichtung, Was muss nun der Arbeitnehmer vor Gericht vortragen und beweisen?, Was sind Überstunden?
Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden zahlen?
Das Problem der nicht vergüteten Überstunden findet sich häufig, nicht nur im Raum Berlin. Zunächst sind allerdings einige Vorfragen zu klären.
Was sind Überstunden?
Überstunden sind die Arbeitsstunden, die über die Arbeitszeit hinausgehen, welche für das jeweilige Arbeitsverhältnis durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt worden sind (BAG 9 AZR 566/96). Faktisch ergibt sich daher zu 90 % die regelmäßige Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag.
Ist jede Überstunde vom Arbeitgeber zu vergüten?
Nein, grundsätzlich gilt, dass Überstunden nur dann vom Arbeitgeber zu vergüten sind, wenn diese von diesem angeordnet wurden. Daneben kann noch in Einzelfällen bei Notwendigkeit der Überstunden oder Duldung durch den Arbeitgeber ein Anspruch bestehen. Nun fragt sich der Arbeitnehmer, weshalb dies so kompliziert ist; eine Überstunde muss der Arbeitgeber doch bezahlen, egal, ob er diese angeordent hat oder nicht.
Diese Denkweise ist falsch. Es gibt keine Rechtsgrundsatz wonach eine Mehrarbeit/ Überstunden vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Arbeitnehmer auch die Mehrarbeit durch nachlässige Arbeitsweise provozieren kann und damit unrechtmäßig sein Gehalt erhöht. Von daher wird immer darauf abgestellt, dass der Arbeitgebert die Überstunden auch angeordnet hat. Diese Anordnung kann auch stillschweigend (also ohne konkreten Hinweis) erfolgen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeitgeber mit einer Überschreitung der Arbeitszeit einverstanden ist (“der Auftrag muss bis Ende der Woche erledigt sein!”).
Was muss nun der Arbeitnehmer vor Gericht vortragen und beweisen?
Der Arbeitnehmer muss vortragen und notfalls Folgendes beweisen:
- regemäßige tägliche Arbeitszeit nebst Pausen
- tatsächliche Arbeitsleistung (genau aufgeschlüsselt)
- Pausen
- Anordnung der Überstunden durch den Arbeitgeber
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu leisten?
Ja, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung eine solche Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden ergibt.
Auch wenn dies nicht vereinbart ist, ist in Ausnahmefällen eine solche Verpflichtung anerkannt (aus Treu und Glauben, z.B. Existenz der Firma ist gefährdet).
Kann der Arbeitgeber die Vergütung der Überstunden ausschließen oder mit einer Pauschale abgelten?
Ein Ausschluss ist in engen Grenzen möglich. Ein kompletter Ausschluss der Vergütung von Überstunden – egal wie viele – ist als Verstoß gegen § 307 BGB (AGB-Kontrolle) unwirksam.
Die Rechtsprechung lässt aber einen Ausschluss in Höhe von 10 % über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit noch zu.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
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Einträge und Kommentare Feeds.


Das der Bummelei und der künstlichen Erhöhung der Arbeitszeit kein Vorschub geleistet werden soll, ist schon einzusehen, aber wenn der AN sich jede Überstunde einzeln bestätigen lassen soll, haben neu eingestellte Mitarbeiter sehr schlechte Karten wenn es um die Weiterbeschäftigung nach der Probezeit geht. Jeder AG wird die normale Arbeitszeit als ausreichend zur Erbringung der Leistungen betrachten, dies führt zu weiterem Druck des AN und daraus folgend kann es gesundheitsstörende Folgen haben (nicht umsonst beobachten Mediziner eine enorme Zunahme des “Burn-Out-Syndroms”).
Ausserdem bin ich als AN in meinem Fall von einem zeitnahen Ausgleich in Form von Freizeit ausgegangen, welcher aber von länger beschäftigten Mitarbeitern mit Kommentaren wie: “In der Probezeit solche Anfragen zu stellen, erhöht nicht gerade deine Chancen!”
Der Gesetzgeber sollte sich sicher auch einmal mit dieser Betrachtungsweise und dem sich daraus ergebenden Konflikt auseinander setzen.
Kommentar von Jörg Heber— 22. Juni 2009 #
Richtig ist schon, dass der Arbeitnehmer in der Probezeit sich davor hüten wird, sich die Überstunden bestätigen zu lassen. Es geht vor allem nicht nur um die Bestätigung, sondern auch um die Anordnung. Der Arbeitgeber muss die Überstunden direkt anordnen, damit soll ja die “Bummelei” verhindert werden.
Kommentar von rechtsanwaltarbeitsrechtberlin— 25. Juni 2009 #
der AG muß nicht die Überstunden direkt anordnen, es reicht wenn angenommen werden kann, das er die Überstunden Angeordnet hätte oder er stillschweigend die Überstunden duldet. Bei einem Unternehmen mit Betriebsrat müß jede Überstunde durch diesen genehmigt werden, d.h. verlangt der AG ohne Zustimmung des BR´s Überstunden so handelt er rechtswiedrig!Er wird sich eine Unterlassungsklage und Buß-, Ordnungs-, Zwangsgeltgeld von bis zu 10000,- € je zuwiederhandlung einhandeln.
Kommentar von Su— 25. Februar 2010 #
arbeite bei einer chinesischer Firma. sie verlaengt uns immer ueberstunden arbeiten. bis juli habe schon ca. 100 ueberstunden gehabt. jeden tag muss viel Vertrag im Systems eintragen, da gibt’s immer die Uhrzeit wann ich den letzten Vertrag eintragte,bzw wann ich feierabend machte. ist es ein Beweis davon, dass ich ueberstunden gearbeitet habe, obwohl mein Chef mir keinen offiziellen Anordnung gegeben hat?
Kommentar von Sunshine— 2. August 2009 #
[...] auch: „Muss mein Arbeitgeber die Überstunden zahlen?“ und „Muss man als Arbeitnehmer Überstunden [...]
Pingback by Überstunden, heute noch – muss der Arbeitnehmer dies machen? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 28. Mai 2010 #
Wie sieht es aus, wenn man selbst Kündigt ich habe im laufe der Jahre etliche Überstunden angesammelt und durch Freizeitausgleich abgebummelt.
Nach dem ich Kündigt habe, habe ich erfahren das noch 200 Überstunden offen sind die vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Ein Kollege von mir der eine Woche früher gekündigt hat bekam ein Firmenschreiben in dem steht das der Arbeitgeber die restlichen Überstunden nicht bezahlt.
gibt es dazu Grundsatzurteil das der Arbeitgeber diese bezahlen muss.
Wenn ja welche?
Kommentar von Rainer Michel— 14. Juni 2010 #
[...] siehe auch: Muss mein Arbeitgeber meine Überstunden zahlen? [...]
Pingback by Klausel im Arbeitsvertrag wirksam ?- „Mit Gehaltszahlungen sind alles Ansprüche auf Überstunden abgegolten.“ « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog— 31. August 2010 #
Mich würde mal interessieren wer für die Überstunden aufkommt, wenn ein Betriebsübergang nach einer Insolvenz vorliegt ?
Der alte oder der neue Arbeitgeber. Das Arbeitsamt nämlich nicht und auch nicht der Insolvenzverwalter. Aber irgend jemand muss die doch bezahlen oder ???
Kommentar von neolinchen— 7. Dezember 2010 #
Hallo,
ich habe da auch mal eine frage. Also ich habe seid Juni 2011 eine Umschulung zum KFZ Lackierer. Alles gut und schön, nur nutzt mein Chef uns Auszubildende extrem aus in dem er uns Buckeln lässt bis spät Abends. In wie fern ist das rechtens?? In meinem Umschulungsvertrag steht das ich eine 40 Std. Woche habe. So jetzt ist letztens was passiert. Und zwar ist bei einem Fahrzeug ein Verdeck kaputt gegangen, welches wir natürlich bezahlen mussten. Da ich als letztes an dem Auto gearbeitet habe, war ich natürlich der Schuldige. Jetzt hat mein Chef gesagt das er mir den Betrag von den Überstunden abzieht. Darf er das, oder bin ich als Umschüler mit einem Azubi gleich zu stellen?? Muss er nicht dagegen Versichert sein?? Diese Sache ist im Juli 2011 passiert. Von da an habe ich schon einen Haufen Std. gesammelt. Nur wie hoch müssen die von meinem AG Vergütet werden?? Normaler weise wird es ja vom Gehalt berechnet, aber da ich ja nur eine (Ausbildungsvergütung) von 450€ Brutto bekomme wäre das ja ein lächerlicher Betrag für die Überstunde. Gibt es da einen Gesetzlichen Mindestsatz pro Überstunde?? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
LG Mario
Kommentar von Mario Meier— 18. Januar 2012 #
Hallo.
Ich arbeite auf einem sogenanten Fruchthof ,stehe da am Fliesband und verpacke da z.b.Suppengrün in Schalen oder Limetten eca.bin am Fliesband auf Festgehalt eingestellt und noch auf Probe.Mein wöchentlich Arbeitszeit beträgt laut Arbeitsvertrag 45 Std.die Woche auf 6 Arbeitstag,das sind normalerweise 6 Std. täglich,gearbeitet werden aber täglich mehr so zwischen 8-9 Std. plus ab und an Sonntags nochmal so bis zu 6 Std.Auch wenn andere Mitarbeiter ihre 8 Stunden voll haben ist für die regulär Feierabend, nur sollten z.b. die Suppengrün binder die auf Leistung bezahlt werden mehr arbeit haben,dann sollen wir denen helfen also Überstunden machen und das ganze ständig und vergütet wird nur über eine sogenannte Überstundenpauschale von 150 Euro.ist das alles so rechtens.
Mfg Stefan
Kommentar von Stefan Mäurer— 12. Februar 2012 #